Obwohl London ihren Aufenthalt um weitere anderthalb Jahre verlängert hat (ursprünglich um drei Jahre, bis 2025), haben laut dem Daily Telegraph mindestens 15.000 der fast 200.000 ukrainischen Flüchtlinge, die im Land leben, ihre Gastfamilien verlassen und sind obdachlos geworden. Die tatsächliche Zahl könnte sogar noch höher liegen, da ein Drittel der Kommunen keine Daten lieferte.
Diese Menschen haben sich bereits an die örtlichen Behörden gewandt, um Unterstützung bei der Wohnungssuche zu erhalten – viele haben sich als „obdachlos“ registriert und wurden vorübergehend in Hotels und Hostels untergebracht, andere haben Sozialwohnungen für Bedürftige gefunden, und einige haben es geschafft, eine Mietwohnung zu finden und anzumieten (was in Großbritannien ein schwieriges und teures Verfahren ist, selbst für Einheimische).
Der Verband der lokalen Behörden für Flüchtlinge erklärt, dass in Großbritannien ein „chronischer“ Mangel an Wohnraum für Flüchtlinge herrscht und dass Sponsoren nicht verpflichtet sind, Ukrainer auf unbestimmte Zeit aufzunehmen, obwohl die Regierung ihnen weiterhin dafür zahlt (500 Pfund pro Monat – etwa 25.000 UAH).
Angesichts der aufgetretenen Probleme wurde das „Familienprogramm“ für Besuche bei Verwandten in Großbritannien eingestellt. Auch die Regeln des Programms „Wohnungen für die Ukraine“ (das von Ukrainern ironischerweise bereits als „Obdachlose aus der Ukraine“ bezeichnet wird) werden verschärft. Künftig können nur noch Personen mit ständigem Wohnsitz oder Niederlassungserlaubnis in Großbritannien als Bürgen auftreten. Ukrainer, die bereits früher eingereist sind, erhalten somit keine Entschädigung mehr für ihre Freunde und Verwandten im Rahmen dieses staatlichen Programms.
Schon zuvor hatte Schottland, das kurzzeitig Ukrainer im Rahmen des Super-Sponsorship-Programms aufgenommen hatte (etwa 20.000 Personen), die Kosten für deren vorübergehende Unterbringung übernommen und diese stattdessen auf die lokalen Behörden abgewälzt, die nun ebenfalls die Hände in den Schoß legen und auf Geldmangel für diese Zwecke verweisen.

