Ukrainische Banken sperren Kundenkonten häufiger aufgrund „riskanter“ Formulierungen im Verwendungszweck, berichtet Telegraf. Finmonitoring achtet nicht nur auf die Beträge, sondern auch darauf, was genau Sie in den Kommentaren zur Überweisung angeben.
Verdachtsmomente können bei Überweisungen zwischen Personen mit folgenden Hinweisen entstehen:
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"für die Krypta"
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"Geldwechsel"
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„für Waren/Dienstleistungen“, wenn das Geld auf einer regulären Karte und nicht auf dem Konto des einzelnen Unternehmers eingeht
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"Rückzahlung einer Schuld", insbesondere wenn solche "Schulden" regelmäßig zwischen denselben Personen gesendet werden
Warum das passiert:
Banken sind verpflichtet, eine Finanzüberwachung durchzuführen – um Transaktionen zu verfolgen, die auf illegale Geschäftsaktivitäten, Steuerhinterziehung oder den Umlauf verbotener Vermögenswerte (einschließlich Kryptowährungen ohne Deklaration) hindeuten könnten. Wenn der Algorithmus der Bank verdächtige Aktivitäten erkennt, kann das Konto vorübergehend gesperrt werden, bis die Herkunft der Gelder geklärt ist.
Am häufigsten werden von den Klienten Erklärungen und Unterlagen verlangt – beispielsweise ein Kaufvertrag, ein Scheck, eine Spesenabrechnung, eine Arbeitsbescheinigung oder die Bestätigung, dass es sich tatsächlich um eine einmalige persönliche Assistenz und nicht um eine „graue“ Tätigkeit handelt.
Was Banker raten:
Experten raten davon ab, im Verwendungszweck Formulierungen zu verwenden, die direkt auf Währungs-, Kryptowährungstransaktionen oder gewerbliche Verkäufe „von Hand zu Hand“ ohne Zahlung von Steuern anspielen. Eine sicherere Strategie ist es, neutrale Gründe anzugeben oder bei P2P-Überweisungen zwischen Freunden/Familie nicht ins Detail zu gehen.
Wenn Sie tatsächlich regelmäßig Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, ist es besser, die Zahlung offiziell als Einzelunternehmer oder über einen Zahlungsdienst mit dokumentarischer Bestätigung entgegenzunehmen. Dies verringert das Risiko einer Sperrung und weiterer Fragen der Bank/des Finanzamts.

