Die neue Norm, die die Verpflichtung von Banken zur Offenlegung von Bankgeheimnissen und personenbezogenen Daten von Kunden auf Anfrage von Strafverfolgungsbehörden festlegt, wurde dem Gesetzentwurf Nr. 11043 vor der zweiten Lesung in der Werchowna Rada hinzugefügt.
Dieser Vorschlag hat bereits große Resonanz in der Gesellschaft und bei Experten im Bereich Recht und Finanzen hervorgerufen. Eine Abstimmung über diesen Gesetzesentwurf wird in naher Zukunft erwartet, berichtet „Sudovo-yuridychna Gazeta“.
Ein Ersuchen der Polizei kann dann kommen, wenn der Zahlungsvorgang Hinweise auf eine Straftat enthält.
Der Gesetzesentwurf wurde von der Hauptrechtsabteilung des Parlaments kritisiert. Dort glauben sie, dass er gegen die Verfassung verstößt.
„Es ist nicht klar, wie ein Zahlungsdienstleister feststellen soll, ob eine Transaktion Anzeichen einer Straftat enthält“, heißt es in der Abteilung.
Und sie fügten hinzu, dass die Gründe für die Übermittlung einer solchen Anfrage an die Polizei nicht begrenzt seien, obwohl es sich um eine äußerst große Menge an Informationen handele.