Bis Ende November 2024 erstellte eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eine Liste mit 1.695 Beamten aus über 30 staatlichen Stellen, deren Entscheidungen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von Gutachten medizinischer und sozialer Sachverständigerkommissionen (MSEC) zur Feststellung einer Behinderung überprüft werden. Dies ist Teil des zweimonatigen Überprüfungsprozesses für Behindertenentscheidungen.
Laut Regierungsangaben stellen Mitarbeiter des ukrainischen Steuerdienstes (32 %) den größten Anteil der überprüften Beamten dar, gefolgt von Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft (26 %) und des Zolls (17 %). Die übrigen 25 % gehören anderen staatlichen Stellen an. Diese Stichprobe zeigt, dass Angehörige verschiedener staatlicher Institutionen einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden, um die Fairness der Entscheidungen des MSEC (Ministerium für soziale und wirtschaftliche Belange) hinsichtlich des Behinderungsgrades und der daraus resultierenden Rechte zu gewährleisten.
Die Überprüfung der Entscheidungen des MSEC (Ministerium für Soziale Dienste und Erwerbsminderungsrente) basiert auf einer Analyse der Gültigkeit der festgestellten Behinderung im jeweiligen Einzelfall. Die vom Gesundheitsministerium eingesetzte ressortübergreifende Arbeitsgruppe hat bereits mit der Erhebung zusätzlicher Daten von Vertretern der Strafverfolgungsbehörden begonnen, um die Liste der zu prüfenden Personen zu erweitern. Sollten sich Entscheidungen als unbegründet erweisen, werden diese gemäß Beschluss Nr. 1317 des Ministerkabinetts der Ukraine vom 03.12.2009 überprüft.
Ziel dieser Prüfungen ist es nicht nur, Fehlentscheidungen aufzudecken, sondern auch das Vertrauen in die Verfahren zur Feststellung von Behinderungen zu stärken und die Fairness in diesen Angelegenheiten für Beamte zu gewährleisten. Die Prüfungen dauern zwei Monate an. Nach ihrem Abschluss wird über die Korrektur oder Aufhebung bereits festgestellter Behinderungen entschieden.

