Die Berufungskammer des Obersten Antikorruptionsgerichts gab der Beschwerde des Staatsanwalts der Spezialisierten Antikorruptionsstaatsanwaltschaft statt und erteilte die Genehmigung zur Durchführung einer besonderen Voruntersuchung im Fall des ehemaligen Abgeordneten Heorhiy Logvinsky, einem Angeklagten im aufsehenerregenden Fall „Goldener Mandarin“.
Diese Entscheidung ermöglicht die Durchführung der Ermittlungen in Abwesenheit des Angeklagten und die mögliche Übertragung der Anklage an das Gericht. Zuvor hatte das Gremium der Untersuchungsrichter des Obersten Justizrates den Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, doch nun hat das Berufungsgericht die Angelegenheit endgültig geklärt.
Das Verfahren gegen Logvinsky läuft seit Dezember 2023. Laut NABU und SAPO ist der ehemalige Abgeordnete in einen Komplott zur Veruntreuung von über 54 Millionen Hrywnja an Staatsgeldern über die Firma „Golden Mandarin Oil“ verwickelt. Das Geld wurde angeblich im Zusammenhang mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte illegal vom Justizministerium überwiesen.
Im Sommer 2023 wurde Logvinsky in Abwesenheit über den Verdacht informiert, da er sich außerhalb der Ukraine vor den Ermittlungen versteckt hielt. Sechs weitere Personen im Zusammenhang mit dem Fall gerieten ebenfalls unter Verdacht.
Die Genehmigung für eine besondere Voruntersuchung bedeutet, dass die NABU-Ermittler die Untersuchung ohne Beteiligung des Beschuldigten abschließen und den Fall dem Obersten Antikorruptionsgericht zur Prüfung in der Sache vorlegen können.

