Das Fünfte Verwaltungsberufungsgericht bestätigte eine Geldstrafe von 1,5 Millionen UAH für ein Unternehmen aus Odessa: Was die Prüfungen des staatlichen Steuerdienstes ergaben
Das Fünfte Verwaltungsberufungsgericht bestätigte eine Geldbuße in Höhe von 1,5 Millionen UAH gegen ein Unternehmen in der Region Odessa wegen grober Verstöße gegen das Verfahren zur Durchführung von Vergleichsgeschäften. Das Gericht wies die Beschwerde des Unternehmens zurück und bestätigte die Entscheidung des Bezirksverwaltungsgerichts Odessa, das die Klage zuvor abgewiesen hatte.
Die Sanktionen basierten auf einer tatsächlichen Steuerprüfung. Die Spezialisten des staatlichen Steuerdienstes stellten eine Reihe schwerwiegender Verstöße fest, von fehlerhafter Lagerbuchhaltung bis hin zum Verkauf von Erdölprodukten ohne Erstellung elektronischer Abrechnungsbelege.
Welche Verstöße hat der staatliche Steuerdienst festgestellt?
Laut den Akten wurden bei der Inspektion folgende Verstöße gegen das Gesetz „Über das öffentliche Beschaffungswesen“ festgestellt:
• Nicht deklarierte Waren – das Unternehmen führte gesetzeswidrig Aufzeichnungen über Erdölprodukte
• Verkauf von Kraftstoff ohne Erstellung elektronischer Finanzdokumente
• Versäumnis, Käufern Zahlungsdokumente in der vorgeschriebenen Form bereitzustellen
• Fehlende Primärdokumente, die Herkunft und Warenbewegung bestätigen
Die Aufsichtsbehörde forderte von dem Unternehmen Unterlagen an, die dieses jedoch weder während der Inspektion noch innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt des Berichts vorlegte. Das Gericht stellte fest, dass die Unterlagen unter diesen Umständen als fehlend gelten.
Rechtliche Position: Primärdokumente sind entscheidend
Das Richtergremium bezog sich auf die Bestimmungen des Steuergesetzes und die Rechtsgutachten des Obersten Gerichtshofs. Es bestätigt Folgendes:
• Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, Aufzeichnungen auf Grundlage von Originaldokumenten zu führen
. • Diese Dokumente müssen während oder unmittelbar nach der Prüfung vorgelegt werden.
• Das Fehlen von Dokumenten stellt automatisch einen Verstoß gegen die Buchführungsvorschriften dar.
Das Gericht betonte zudem: Bei Streitigkeiten über die Anwendung der Verordnung ist der wichtigste Beweismittel der Abrechnungsbeleg – der vom Registerführer für Abrechnungstransaktionen erstellte Steuercheck. Dessen Fehlen beim Verkauf verbrauchsteuerpflichtiger Waren stellt einen direkten Verstoß dar.
Gerichtsurteil
Da das Unternehmen keinen Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erbrachte, hielt das Gericht die Geldbuße von 1,5 Millionen UAH für gerechtfertigt.
Der staatliche Steuerdienst betonte, dass diese Entscheidung Unternehmen daran erinnern solle, dass der Umgang mit Kraftstoffen und anderen verbrauchsteuerpflichtigen Gütern eine absolut klare und transparente Buchführung erfordere.

