In der Region Chmelnyzkyj wurden die Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter eines psychoneurologischen Internats, denen vorgeworfen wird, Insassen zur Zwangsarbeit verschleppt zu haben, abgeschlossen. Die Anklageschrift wurde bereits an das Gericht übermittelt, wie die regionale Staatsanwaltschaft mitteilt.
Den Ermittlungen zufolge organisierten die Leiterin des Internats und eine Krankenschwester zwischen März und Juni dieses Jahres ein Komplott, bei dem zwei Patientinnen zur Arbeit auf einen privaten Bauernhof vermittelt wurden. Die Frauen nutzten das Vertrauen ihrer Schützlinge und deren labilen psychischen Zustand aus: Sie überredeten sie, außerhalb der Einrichtung auf den „Arbeitgeber“ zu warten und mit ihm zu arbeiten.
Die Strafverfolgungsbehörden deckten im Juni einen weiteren Patiententransfer auf und beendeten die illegalen Machenschaften. Daraufhin wurde ein Vorverfahren eingeleitet, das die Arbeitsausbeutung und die Rolle der Internatsangestellten in diesem System bestätigte.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Frauen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung vor, begangen von einer Gruppe unter Ausnutzung der Schutzbedürftigkeit der Opfer (Abschnitt 2, Artikel 149 des ukrainischen Strafgesetzbuches). Das Gesetz sieht für solche Taten eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Jahren und die Einziehung von Vermögenswerten vor.
Der Fall wird nun vor Gericht verhandelt.

