Das Ministerkabinett der Ukraine hat beschlossen, den Export von Rohholz und Brennholz bis zum 31. Dezember 2025 vorübergehend zu verbieten. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Inlandsmarkt mit Rohstoffen zu versorgen, ukrainische Holzverarbeitungsbetriebe zu unterstützen und die Umweltbelastung in der Vorwinterzeit zu reduzieren.
Dies gab Premierministerin Julia Swrydenko bekannt und betonte die soziale und wirtschaftliche Bedeutung der Entscheidung:
„Dies ist ein notwendiger Schritt, um die Menschen im Winter zu versorgen, den Betrieb unserer Unternehmen aufrechtzuerhalten und die Belastung der Umwelt zu verringern.“
Gemäß dem Beschluss hat die Regierung unverarbeitetes Holz (mit Ausnahme von Kiefernholz) in die Liste der lizenzpflichtigen Exportgüter aufgenommen und eine Exportquote von Null bis Ende 2025 festgelegt. Die Beschränkungen umfassen:
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unbearbeitetes Holz, mit oder ohne Entfernung von Rinde oder Splintholz;
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Holz, grob behauen oder unbehauen, ausgenommen Kiefernholz.
Die Resolution tritt mit dem Tag ihrer amtlichen Veröffentlichung in Kraft und gilt nur für neue Verträge und Transaktionen, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden.
Der stellvertretende Wirtschaftsminister Jegor Perelygin erklärte, die Beschränkungen würden dazu beitragen, den Binnenmarkt auszugleichen und die Holzindustrie zu stabilisieren, insbesondere angesichts der im Winter steigenden Nachfrage nach Brennstoff und Holz. Darüber hinaus sei das Verbot wichtig, um die Verteidigungsbedürfnisse des Landes zu sichern.
Ein vorübergehendes Verbot des Exports von Rohholz und Brennholz wird die Rohstoffknappheit verringern, den heimischen Produzenten unterstützen und zur Energiesicherheit der Ukraine in Zeiten von Krieg und wirtschaftlichen Herausforderungen beitragen.

