Militärangehörige haben das Recht, gegen Befehle, Entscheidungen und Maßnahmen des Kommandos Berufung einzulegen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen oder die Befugnisse überschreiten. Das Justizministerium betont: Der Staat garantiert Mechanismen zum Schutz der Rechte von Militärangehörigen und den Zugang zu kostenloser Rechtsberatung.
Gegen Anordnungen bezüglich der Entlassung aus dem Militärdienst, der Versetzung oder Ernennung zu Positionen, Entscheidungen über den Abschluss, die Verlängerung oder die Beendigung eines Vertrags, den Entzug oder die Herabstufung des militärischen Ranges, Disziplinarmaßnahmen sowie alle anderen Handlungen oder Unterlassungen des Kommandos kann Berufung eingelegt werden.
Zu den häufigsten Problemen, über die sich Soldaten beschweren, gehören die Nichtauszahlung von Geldleistungen und anderen fälligen Geldern, die unrechtmäßige Entlassung von mobilisiertem Personal, die Weigerung, den Vertrag zu beenden, die Verletzung des Verfahrens bei Entlassung aus gesundheitlichen Gründen sowie die Nichtgewährung von Sozialleistungen und Unterstützung.
Militärangehörige können ihre Rechte auf verschiedene Weise schützen. Insbesondere durch militärische Befehlsstellen, den Militärstrafvollzugsdienst, den Präsidialbeauftragten für den Schutz der Rechte von Militärangehörigen sowie durch das System der kostenlosen Rechtsberatung.
Im System der kostenlosen Rechtsberatung bieten Spezialisten Beratungen an und helfen bei der Erstellung von Anträgen und Beschwerden. Veteranen und Kampfteilnehmern wird zudem die Erstellung von Verfahrensdokumenten und die Vertretung ihrer Interessen vor Gericht angeboten. Das Justizministerium betont, dass die Beantragung von Rechtsschutz ein legitimes Mittel zur Wiederherstellung verletzter Rechte ist und nicht als Grundlage für Druck oder Verfolgung durch das Kommando dienen darf.

