In der Region Odessa haben Mitarbeiter des Staatlichen Ermittlungsbüros einen groß angelegten Betrug aufgedeckt, bei dem sich die Betrüger die Wohnungen Verstorbener ohne Erben angeeignet hatten. Ein Richter eines Bezirksgerichts der Region spielte dabei eine Schlüsselrolle, indem er die Immobilien für die Betrüger legalisierte. Dies berichtet das Staatliche Ermittlungsbüro.
Die Organisatoren des illegalen Betrugs waren zwei ortsansässige Gastronomen. Über Bekannte erfuhren sie von Wohnungen, deren Eigentümer verstorben waren und für die es keine Erben gab. Sobald solche Objekte auftauchten, setzten die Betrüger – rückwirkend, ohne notarielle Beglaubigung und unter Beteiligung von Strohmännern – fingierte Kaufverträge auf. Anschließend reichten sie Klagen ein, um das Eigentumsrecht anerkennen zu lassen.
Um das kriminelle Komplott zu legalisieren, schalteten die Gastronomen einen Richter ein, der trotz offensichtlicher Verstöße den Forderungen stattgab. Er störte sich weder an den gefälschten Dokumenten noch an der Abwesenheit der Parteien bei den Anhörungen oder dem Fehlen von Umständen, die im Zivilprozess hätten festgestellt werden müssen. Aufgrund dieser Entscheidungen wurden die Wohnungen in das staatliche Immobilienregister eingetragen.
Auf diese Weise gelang es der Betrügergruppe, drei Wohnungen mit einem Gesamtwert von fast 3 Millionen UAH erneut zu registrieren. Die Objekte wurden inzwischen beschlagnahmt, um eine weitere Veräußerung zu verhindern.
Der Richter wurde bereits durch Beschluss des Obersten Justizrates seines Amtes enthoben. Ihm wurden gleichzeitig mehrere Straftatbestände zur Last gelegt: Ausstellung eines wissentlich falschen amtlichen Dokuments und Beihilfe zur Aneignung fremden Eigentums durch Täuschung, begangen von einer organisierten Gruppe in besonders großem Umfang.
Die Organisatoren, ein Gastronomenpaar, stehen im Verdacht des Betrugs, der Urkundenfälschung und der Geldwäsche. Darüber hinaus sind sie bereits in einem anderen Strafverfahren wegen der widerrechtlichen Aneignung von sechs Wohnungen angeklagt.
Die Frage, ob gegen alle Beteiligten Präventivmaßnahmen verhängt werden, wird derzeit geprüft. Die Sanktionen für die beanstandeten Gegenstände sehen Freiheitsstrafen von bis zu acht Jahren vor.

