Das SBI untersucht den Fall des Lemberger Zollbeamten Andrii Basarab

Die Gebietsverwaltung des Staatlichen Ermittlungsbüros (SBI) leitete ein Strafverfahren gegen den Lemberger Zollbeamten Andrii Basarab ein. Er wird der illegalen Bereicherung und der Angabe falscher Informationen verdächtigt. Im Rahmen der Ermittlungen beschlagnahmte das Gericht den großen Hotelkomplex Saltzbork in der Region Lemberg, dessen Miteigentümer die Ehefrau des Verdächtigen ist.

Wie aus den im Gerichtsregister veröffentlichten Fallmaterialien und Entscheidungen bekannt wurde, leitete die SBI ein Strafverfahren ein. 1 Kunst. 366-2 und Kunst. 368-5 des Bürgerlichen Gesetzbuches bereits im Mai 2024. Die Strafverfolgungsbehörden gehen davon aus, dass der Chefinspektor des Lemberger Zolls, Andriy Basarab, in der Erklärung für 2023 falsche Daten eingegeben und außerdem erhebliche unbegründete Vermögenswerte erworben hat, die das gesetzliche Einkommen übersteigen. Wie aus den Akten hervorgeht, beteiligte der Zollbeamte nahe Verwandte und eine Vertrauensperson an der Intrige.

Aus den Gerichtsurteilen geht insbesondere hervor, dass die Eltern des Zollbeamten Eigentümer von 25 Grundstücken, mehreren Immobilienobjekten (Geschäfte, Büroräume, Autoservice, Café-Bar) und drei Wohngebäuden (164,6 m2, 141,2 m2) sind , 234, 3 m2) und ein Toyota Land Cruiser 120 (2008). Die Eltern der Frau des Zollbeamten besitzen zwei Grundstücke, eine Wohnung (40,4 m2), ein Ladenlokal (231,4 m2), ein Nichtwohngebäude (134 m2), zwei Häuser (87,8 m2, 259,8 m2) und ein Auto: Volkswagen Passat (2020), Škoda Octavia (2018). Weitere 30 Grundstücke und verschiedene Immobilienobjekte sind Eigentum der Frau und Treuhänderin des Zollbeamten.

Ob die von den Strafverfolgungsbehörden genannten Immobilienobjekte illegal erworben wurden, ist nicht bekannt, da die Ermittlungen noch andauern. Im Oktober 2024 gewährte das Gericht den Ermittlern Zugang zu Dokumenten, insbesondere zu Daten zu den Einkommensquellen (von 1991 bis 2023) des Zollbeamten, seiner Angehörigen und mehrerer weiterer Personen.

Im Januar 2025 verhängte das Bezirksgericht Lytschakiw in Lemberg eine Festnahme (Entfremdungsverbot) gegen den Hotelkomplex Saltzbork im Dorf Stara Sil in der Nähe von Stary Sambor in der Region Lemberg. Es gehört der Frau des Zollbeamten und seinem Vertrauten. Auf der Website des Hotelkomplexes heißt es, dass es auf dem Territorium mehr als 20 Ferienhäuser, ein Hotel, einen See, Pavillons, ein Schwimmbad, ein Spa, Billard, Bowling, ein Café und andere Unterhaltungsmöglichkeiten gibt.

Die Polizeibeamten stellten fest, dass nach der Eröffnung des Strafverfahrens im Zeitraum Oktober-November 2024 19 darauf befindliche Grundstücke und Immobilienobjekte, die zum Hotelkomplex gehörten, auf das Unternehmen „Eko-Sambir“ umgemeldet wurden. Nach Angaben des Unternehmenssuchsystems YouControl ist der Eigentümer des Unternehmens Lyubov Basarab, die Frau eines Zollbeamten.

„Aus dem oben Gesagten geht hervor, dass er und seine Frau sicher wussten, dass das auf kriminelle Weise erworbene Eigentum im Falle einer Verurteilung wegen Korruptionsverbrechen einer besonderen Beschlagnahmung unterliegt, die die Grundlage für die erneute Registrierung bildete oben genannten Eigentum an „Eko-Sambir“ LLC“, heißt es in der Gerichtsentscheidung.

Gegen die Beschlagnahme legten die Grundstückseigentümer und ihre Anwälte Einspruch ein. Sie behaupteten insbesondere, dass Lyubov Basarab eine unternehmerische Tätigkeit ausübe und ihr Einkommen legal sei und dass die genannten Bereiche in der Erklärung berücksichtigt seien.

Tatsächlich werden in der Erklärung des Zollbeamten Andrii Basarab auf der Website der NAZK mehrere Immobilienobjekte im Dorf Stara Sil genannt, deren Eigentümer seine Frau Lyubov Basarab ist. Flächenmäßig sind die deklarierten Objekte identisch mit den im Gerichtsbeschluss genannten.

Der Untersuchungsrichter gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt und verhängte eine Festnahme des Hotelkomplexes Saltzbork mittels einstweiliger Verfügung (Enteignung). Das beschlagnahmte Eigentum gehört „Eko-Sambir“ LLC, der Ehefrau des Zollbeamten und einer Person, die die Strafverfolgungsbeamten als Vertraute des Zollbeamten betrachten. Gegen diese Entscheidung kann noch Berufung eingelegt werden.

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