Das Kiewer Kassationsgericht für Wirtschaftsangelegenheiten hob das Urteil des vorherigen Gerichts auf und erlaubte die Bebauung des Geländes, auf dem sich ein Industriearchitekturobjekt aus dem 20. Jahrhundert befindet – der sogenannte „Holosiivska-Turm“.
Nach Angaben der NGO „Heritage“ hat ein Richtergremium unter Vorsitz von Oleksiy Sluch den Kassationsbeschwerden der Kiewer Staatsanwaltschaft und des Kiewer Stadtrats stattgegeben. Zuvor hatte das Berufungsgericht eine zusätzliche Vereinbarung zur Bebauung des Territoriums eines Kulturerbes anerkannt, die den Weg zu dessen Zerstörung ebnen könnte.
Aktivisten weisen darauf hin, dass der „Holosiivska-Turm“ der dominierende und höchste Punkt des Holosiivskyi-Viertels ist. Seit 2023 steht er auf der Liste des Kulturerbes von Kiew. Der Turm hat großes Potenzial für eine Revitalisierung und könnte zu einer Aussichtsplattform werden, ähnlich wie in vielen europäischen Städten.
Denkmalschützer betonen, dass die Auseinandersetzung vor Gericht noch andauert: Die Staatsanwaltschaft will den Turm wieder in Staatsbesitz bringen und seine Restaurierung erreichen. Zuvor hatte der Bauträger versucht, eine Zusatzvereinbarung zum Pachtvertrag als gültig anzuerkennen, die den Weg für die Bebauung des Geländes und den Abriss des Turms freimachte.