Das Bezirksgericht Darnyzkyj in Kiew befand Mykola Tryukhan, einen Forscher am Forschungsinstitut für Geodäsie und Kartographie und stellvertretenden Präsidenten der öffentlichen Organisation „Ukrainische Gesellschaft für Geodäsie und Kartographie“, des Betrugs für schuldig, erließ ihm jedoch aufgrund des Ablaufs der Verjährungsfrist für die strafrechtliche Verantwortlichkeit eine Strafe.
Wie das Gericht feststellte, versprach Tryukhan im Mai 2003, als er stellvertretender Direktor und Chefredakteur für Karten am Forschungsinstitut für Geodäsie und Kartographie war, gemeinsam mit einem Komplizen mehreren Bürgern Unterstützung bei der Privatisierung von Grundstücken im Bortnychi-Massiv in Kiew. Er nutzte seine Amtsgewalt und überzeugte die Opfer von der Möglichkeit, die Landverwaltungsdokumente zu registrieren und das Eigentum an den Grundstücken zu erwerben.
Unter diesem Vorwand erhielt Tryukhan Geld für die Durchführung von Messungen und die Erstellung von Dokumenten, die laut Expertenprüfung nicht den Anforderungen für eine Privatisierung entsprachen. Die vier Opfer überwiesen ihm insgesamt 15,5 Tausend UAH, doch die versprochenen Leistungen wurden nicht erbracht, und die Dokumente erwiesen sich als ungeeignet für die Vorlage bei offiziellen Stellen.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte mit direkter Absicht und aus eigennützigen Motiven gehandelt habe, falsche Versprechungen gemacht und Informationen über die Unmöglichkeit einer Privatisierung verschwiegen habe. Als Beweise dienten die Aussagen der Opfer, die Protokolle persönlicher Treffen und die Ergebnisse einer forensischen Untersuchung.
Obwohl Tryukhan für schuldig befunden wurde, wandte das Gericht Artikel 49 des ukrainischen Strafgesetzbuchs an und sprach ihn von der Strafe frei, da die fünfjährige Verjährungsfrist für Verbrechen mittlerer Schwere abgelaufen war.
Gleichzeitig gab das Gericht den zivilrechtlichen Ansprüchen der Opfer teilweise statt und setzte ihnen immateriellen Schadenersatz in Höhe von jeweils 10.000 UAH zu. Die Beschlagnahmung des Nissan Primera und die seit 2005 geltende einstweilige Verfügung wurden ebenfalls aufgehoben.