Gegen die Staatsanwältin der Regionalstaatsanwaltschaft Chmelnyzkyj, Olga Veselovska, wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil sie sich weigerte, sich einer erneuten ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Sie erklärte, dass sie sich nicht mehr als behinderte Person betrachte, obwohl sie sich zuvor für eine zweite Gruppe angemeldet und diese über das örtliche MSEK fortgesetzt habe.
Der Fall steht im Zusammenhang mit der Untersuchung möglicher Missbräuche bei der Registrierung von Behinderungen für Beamte durch die medizinisch-soziale Expertenkommission unter der Leitung von Tetyana Krupa. Durch diese Expertenkommission wurde Veselovska 2019 in die Behindertengruppe aufgenommen. Nachdem Krupas Machenschaften aufgedeckt worden waren, verpflichtete die Qualifikations- und Disziplinarkommission der Staatsanwälte (QDCP) Veselovska zu einer erneuten Untersuchung.
Der Staatsanwalt ignoriert die Aufforderung jedoch und erklärt, ihre Arbeitsunfähigkeit sei bereits abgelaufen und sie benötige nun keine Bestätigung mehr. Die KDKP ist der Ansicht, dass ein solches Verhalten den Staatsanwalt diskreditiert und die Autorität der Staatsanwaltschaft beeinträchtigt, da ein Beamter Transparenz und Verantwortungsbewusstsein zeigen muss.
Veselovska arbeitet seit 2005 in der Staatsanwaltschaft und leitet seit 2021 die Abteilung für Grundstücksbeziehungen. Sie räumt derzeit keine Verstöße ein und besteht darauf, dass es sich um ihre privaten Umstände handelt.
Dieser Fall wird bereits mit einem anderen Disziplinarverfahren verglichen – dem der Staatsanwältin der Region Tscherkassy, Natalia Lenkova, die wegen Umgehung der Anforderungen der Kommission bestraft wurde. Experten betonen, dass solche Vorfälle das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Justizsystem beeinträchtigen können.