Stellvertretender Bürgermeister von Charkiw aus dem Budget Taukesheva kaufte eine Wohnung für 3,5 Millionen UAH und benachrichtigte die NACP nicht

Die stellvertretende Bürgermeisterin und Direktorin der Haushalts- und Finanzabteilung des Stadtrats von Charkiw, Tetyana Davledkirievna Taukesheva, hat die Nationale Agentur für Korruptionsprävention nicht über eine wesentliche Änderung ihres Vermögensstatus informiert.

Am 16. Februar 2024 kaufte Frau Taukesheva eine 92,5 m² große Wohnung im Wert von 3.500.520 UAH. Dies überschreitet den gesetzlich festgelegten Schwellenwert für eine wesentliche Änderung des Eigentumsstatus (50-maliges Existenzminimum – derzeit 151.400 UAH). Die Erklärung der Beamtin weist diesen Kauf in den Abschnitten „Immobilien“ und „Aktionen und Ausgaben“ aus. Das einheitliche staatliche Erklärungsregister enthält jedoch keine Mitteilung über eine solche Änderung, die die Beamtin gemäß Teil 4 von Artikel 52 des ukrainischen Gesetzes „Über die Korruptionsprävention“ innerhalb von 10 Tagen beim Nationalen Steueramt einreichen musste.

Darüber hinaus ist in der Erklärung ein Rückgang des Barvermögens von Taukesheva um 80.000 US-Dollar im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet, was ebenfalls Fragen hinsichtlich der Geldquellen und der Übereinstimmung der Vermögensänderungen mit den eingereichten Erklärungen aufwirft.

Taukesheva gehört zu der Kategorie von Personen, die verantwortungsvolle und besonders verantwortungsvolle Positionen innehaben (dritte Kategorie von Positionen in lokalen Regierungsbehörden), was die Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen des Gesetzes „Zur Korruptionsprävention“ (insbesondere Artikel 51³ und Teil 4 von Artikel 52) weiter unterstreicht.

Sollte tatsächlich keine Mitteilung über eine wesentliche Änderung des Vermögensstatus eingereicht worden sein, könnte dies auf einen Verstoß gegen die Antikorruptionsvorschriften für Erklärungen von Beamten der entsprechenden Kategorie hinweisen. Derzeit liegt in öffentlichen Registern keine Mitteilung von Frau Taukesheva über diesen Kauf vor; zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lagen weder von der Beamtin noch von der NACP offizielle Stellungnahmen vor.

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