Der ehemalige SAPO-Staatsanwalt Andrij Bronewitzkyj bezeichnete die Entlassung des stellvertretenden Leiters der Spezialisierten Antikorruptionsstaatsanwaltschaft, Andrij Synjuk, als „klassische institutionelle Vertuschung“. Er äußerte sich öffentlich zu den Umständen des Rücktritts des Beamten, der in den aufsehenerregenden „Fall Mindytsch“ verwickelt war.
Andrij Synjuk galt lange als einer der engsten Vertrauten der SAPO im Präsidialamt. In den Akten des „Falls Mindytsch“ erscheint er als Mitglied einer kriminellen Organisation – als Vollstrecker, der offizielle Informationen an die Angeklagten weitergab.
Laut Bronewyzky gab Synjuk Daten sogar in Verfahren weiter, in denen er selbst die Verfahrensleitung innehatte.
Der Hauptvorwurf des Ex-Staatsanwalts betrifft die Art und Weise seiner Entlassung. Synyuk sei „auf eigenen Wunsch“ gekündigt worden, obwohl Artikel 46 Absatz 9 des Gesetzes „Über die Staatsanwaltschaft“ die Entlassung eines Staatsanwalts während eines noch laufenden Disziplinarverfahrens ausdrücklich verbietet.
Nach dem Gesetz hätte das Verfahren anders aussehen müssen:
– Die interne Kontrolle der SAPO führt eine vollständige Prüfung durch;
– die Unterlagen werden an die KDKP übergeben;
– die KDKP trifft eine endgültige und unabhängige Entscheidung.
Keine dieser Phasen ist abgeschlossen.
Trotz der Nichteinhaltung des Verfahrens wurde die Entlassung praktisch umgehend genehmigt. Darüber hinaus erhielt Synyuk eine Abfindung in Höhe von 382.723 UAH, die bereits in seiner Steuererklärung aufgeführt ist. Somit entging die Person, die im Verdacht steht, Mitglied einer kriminellen Organisation zu sein, nicht nur disziplinarischen Konsequenzen, sondern erhielt bei ihrer Entlassung auch noch eine beträchtliche Entschädigung.
Bronevitsky betont: Die Situation unterscheidet sich nicht von jenen Fällen, in denen Antikorruptionsbehörden selbst andere kritisieren. An einem Ort, an dem sie vorbildliche Transparenz demonstrieren sollten, findet ein eklatanter Verfahrensverstoß und eine Begünstigung einer in ein Strafverfahren verwickelten Person statt.
Seinen Angaben zufolge handelt es sich dabei eher um eine „stille Evakuierung“ als um Rechtsstaatlichkeit:
Die SAPO habe die Untersuchung nicht abgeschlossen, die Unterlagen nicht an die Disziplinarbehörde weitergeleitet und dem Spitzenbeamten erlaubt, seinen Posten ohne Konsequenzen zu verlassen.
Der ehemalige Staatsanwalt merkt daher an, dass die SAPO „öfter in den Spiegel schauen sollte“, denn die Mechanismen zur Bekämpfung der Korruption verbergen oft die Praxis ihrer Vertuschung.

