Ab dem 1. Januar 2026 wird es für systemrelevante Unternehmen schwieriger, Militärpersonal zu reservieren. Der Grund dafür ist, dass die Regierung im Haushaltsentwurf für das kommende Jahr eine Erhöhung des Mindestlohns um 9 % auf 8.647 UAH vorgesehen hat.
Gemäß Kabinettsbeschluss Nr. 76 muss das Gehalt eines Mitarbeiters mindestens das 2,5-fache des Mindestlohns betragen, um eine Stelle zu erhalten. Derzeit liegt diese Schwelle bei 20.000 UAH, könnte aber nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 21.617,5 UAH steigen. Das bedeutet, dass Unternehmen die Gehälter erhöhen müssen, um wichtige Fachkräfte zu halten.
Die Erhöhung des Mindestlohns wird sich auch auf Unternehmer auswirken. Der einmalige Sozialbeitrag für Einzelunternehmer, der derzeit 1.760 UAH pro Monat beträgt, wird im Jahr 2026 auf 1.902 UAH steigen.
Der Haushaltsentwurf der Regierung, der dem Parlament am 15. September vorgelegt wurde, sieht auch eine Erhöhung des Existenzminimums und die Einführung neuer Steuern vor.
Zur Erinnerung: Die Werchowna Rada hat zuvor in erster Lesung den Gesetzentwurf Nr. 13335 verabschiedet, der es lebenswichtigen Unternehmen des Rüstungsindustriekomplexes ermöglicht, auch solche Mitarbeiter vorübergehend für 45 Tage einzustellen und zu behalten, die nicht über die entsprechenden Militärregistrierungsdokumente verfügen oder gesucht werden.
Darüber hinaus hat die Regierung vor Kurzem die Buchung von bis zu 100 % der militärpflichtigen Mitarbeiter kritischer Unternehmen erlaubt, die in Gebieten mit möglichen oder aktiven Feindseligkeiten tätig sind.