Der Oberste Gerichtshof hob die Urteile zweier vorheriger Instanzen auf und gab der Kassationsbeschwerde eines Bürgers statt, der zwei Einreiseverweigerungen durch Grenzbeamte angefochten hatte. Sein Fall wird nun erneut vom Verwaltungsgericht des Transkarpatischen Bezirks verhandelt.
Was ist der Kern des Konflikts?
Dem Kläger wurde zweimal die Ausreise aus der Ukraine verweigert – am 16. und 20. Juli 2024. Er beharrte darauf, dass er das Recht habe, die Grenze zu überqueren, da er die Mutter seiner Frau betreue und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Kanada besitze.
In der Klage forderte der Mann, dass das Vorgehen der Grenzbeamten als rechtswidrig anerkannt, die Entscheidung, die Grenzüberschreitung zu verweigern, aufgehoben und der Staat für einen materiellen Schaden in Höhe von 3.051 UAH und einen immateriellen Schaden in Höhe von über 300,7 Milliarden UAH entschädigt werde.
Wie haben frühere Gerichte entschieden?
Das Gericht erster Instanz und das Berufungsgericht wiesen seine Klage mit folgender Begründung zurück:
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Der Antragsteller hat die im Gesetz „Über die Grenzkontrolle“ vorgesehene einmonatige Einspruchsfrist versäumt;
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Sein Antrag auf Fristverlängerung enthielt keine stichhaltigen Gründe;
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Er hat bereits ähnliche Klagen eingereicht.
Die Position des Obersten Gerichtshofs
Der Oberste Gerichtshof stimmte zu, dass die einmonatige Frist eine Sonderfrist darstellt und für Streitigkeiten über Entscheidungen des Grenzschutzdienstes gilt. Das Gericht stellte jedoch eine Reihe schwerwiegender Verfahrensverstöße der vorherigen Instanzen fest.
Vom Obersten Gerichtshof festgestellte Hauptfehler:
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Das Gericht erster Instanz hätte die Klage ohne weitere Maßnahmen ruhen lassen und Zeit zur Beseitigung der Mängel einräumen sollen, anstatt sie sofort zurückzusenden.
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Der Kläger stellte einen Antrag auf Fristverlängerung, der jedoch vom Gericht nicht inhaltlich geprüft wurde.
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Das Berufungsgericht hat diese Verstöße nicht korrigiert, obwohl es dazu verpflichtet gewesen wäre.
Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs verhinderten solche Handlungen eine Prüfung der Sachlage.
Entscheidung des Kassationsgerichts
Oberster Gerichtshof:
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dem Kassationsantrag des Klägers stattgegeben;
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die Entscheidungen der Gerichte erster und zweiter Instanz aufgehoben;
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Der Fall wurde zur erneuten Prüfung an das Bezirksverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Der Beschluss ist bereits rechtskräftig und kann nicht angefochten werden.

