Der staatliche Migrationsdienst der Ukraine führte eine großangelegte Operation durch: Über 900 Personen wurde die Einreise verweigert.

Vom 15. September bis zum 1. November führte der Staatliche Migrationsdienst der Ukraine die großangelegte Sonderoperation „Migrant“ durch, um Verstöße gegen das Migrationsrecht aufzudecken. In diesem Zeitraum wurden 635 illegale Migranten identifiziert, wie der Pressedienst des Staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine mitteilte.

Die Operation erstreckte sich über das gesamte ukrainische Staatsgebiet mit Ausnahme von Kampfzonen und vorübergehend besetzten Gebieten. Ihr Ziel war nicht nur die Identifizierung illegaler Migranten, sondern auch die Verhinderung neuer Verstöße im Bereich Migration.

Laut dem staatlichen Migrationsdienst der Ukraine:
• 550 Personen wurden zur Rückkehr in ihre Herkunftsländer gezwungen;
• 85 Zuwiderhandelnde wurden zwangsweise aus der Ukraine ausgewiesen;
• 63 Ausländer wurden in vorübergehenden Aufenthaltszentren untergebracht;
• 941 Ausländern wurde die Einreise in die Ukraine verweigert.

Die meisten der festgestellten Verstöße betreffen Staatsbürger Aserbaidschans (24,4 %), Moldawiens (15,1 %) und Russlands (11,8 %). Ebenfalls auf der Liste stehen Staatsbürger Usbekistans (6,3 %), Armeniens (5 %), Georgiens (4,6 %) und Kolumbiens (4,3 %).

Die Operation „Migrant“ wurde gemäß der Anordnung Nr. 245 des Staatlichen Grenzschutzdienstes der Ukraine vom 12. September 2025 durchgeführt. Vertreter des Staatlichen Grenzschutzdienstes, der Nationalpolizei, des Sicherheitsdienstes der Ukraine, des Staatlichen Ermittlungsbüros, des Staatlichen Arbeitsdienstes, des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft sowie anderer Exekutivorgane nahmen daran teil.

Dank der Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen konnten groß angelegte Fälle von Verstößen gegen die Aufenthaltsbestimmungen in der Ukraine aufgedeckt und die rechtmäßige Rückführung von Ausländern in ihre Herkunftsländer sichergestellt werden.

Der staatliche Migrationsdienst der Ukraine betont, dass die Bekämpfung der illegalen Migration eine ständige Aufgabe ist, insbesondere unter den Bedingungen des Kriegsrechts, wenn die Sicherheit der Staatsgrenze und die Kontrolle der Personenbewegungen besondere Bedeutung erlangen.

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