Die Strafverfolgungsbehörden der Hauptstadt prüfen den Verdacht auf Willkür bei der Nutzung eines Grundstücks in der Ljudmyla-Prozenko-Straße im Solomjanskyj-Bezirk von Kiew, nahe dem Batjiw-Gebirge. Laut der Nationalpolizei erfüllt der Pächter des Grundstücks – die GmbH „Rolan“ – möglicherweise nicht die Auflagen zum Schutz des Gebiets vor Erdrutschen und stellt kein geeignetes Erdrutschschutzkonzept bereit. Auch die geplante Wohnbebauung des Gebiets wirft Fragen auf, da sie, wie die Ermittler feststellen, aufgrund der Erdrutschgefahr und der Lage im zentralen historischen Stadtkern Einschränkungen unterliegt.
Dies ist das Strafverfahren Nr. 42025102090000062 vom 22. April 2025. Vorläufige Begründung: Art. 356 des Strafgesetzbuches der Ukraine (Selbstverwaltung). Am 3. Dezember 2025 erteilte das Solomjanskyj-Bezirksgericht Kiew auf Antrag der Nationalpolizei die Genehmigung zur Besichtigung eines 0,69 Hektar großen Grundstücks (Katasternummer 8000000000:72:184:0059). Die Besichtigung erfolgt unter Beteiligung von Vertretern der KP „Spezialabteilung für Erdrutschschutzmaßnahmen“ sowie der zuständigen Abteilungen der Kiewer Stadtverwaltung – Abteilung für Bodenressourcen und Gebietskontrolle. Im Rahmen der Besichtigung beabsichtigen die Strafverfolgungsbeamten, die Grenzen und die tatsächliche Fläche des Grundstücks festzustellen, die beabsichtigte Nutzung, das Vorhandensein oder Fehlen von Bauwerken sowie die Einhaltung der Anforderungen an Erdrutschschutzmaßnahmen zu überprüfen.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die LLC „Rolan“ das Grundstück seit 2006 gepachtet hat. Geplant ist der Bau und die Instandhaltung eines Apartmentgebäudes mit Gewerbe-, Unterhaltungs- und Marktinfrastruktur. Gleichzeitig berichtet die Polizei: Am 3. November 2025 informierte die KP „SUPPR“ die Strafverfolgungsbehörden, dass der Pächter keine Anträge und Projektunterlagen bezüglich Gutachten, Hangsicherungen, Stützmauern oder anderer Maßnahmen zur Hangsicherung erhalten habe. Das Unternehmen betont, dass das Grundstück in einem Hangrutschgebiet liegt und daher die Genehmigung und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen höchste Priorität haben sollten.
Ein separater Punkt in den Unterlagen betrifft die städtebaulichen Auflagen. Den Ermittlungen zufolge liegen derzeit keine Dokumente vor, die die Durchführung von Vorbereitungs- oder Bauarbeiten sowie die Inbetriebnahme von Anlagen in diesem Gebiet erlauben würden. Die Abteilung für Stadtplanung und Architektur der Kiewer Stadtverwaltung teilte den Strafverfolgungsbehörden mit, dass dem Unternehmen keine städtebaulichen Auflagen und Beschränkungen erteilt wurden: Die Anträge, die „Rolan“ 2016 und 2023 einreichte, wurden zur Überarbeitung zurückgesandt.
Die Hintergründe des Konflikts reichen Jahre zurück. Bereits 2004 stimmte der Stadtrat von Kiew der Verpachtung des Grundstücks für den Wohnungsbau zu, und 2010 wurde die Pachtdauer auf 15 Jahre verlängert. 2020 legten die Kiewer Stadtverwaltung und der Stadtrat einen Beschlussentwurf zur Kündigung des Pachtvertrags vor, da die Bauarbeiten noch nicht begonnen hatten und zudem noch Schulden für die Grundstückszahlung bestanden. Das Projekt wurde jedoch nie genehmigt, und 2021 stimmte der Stadtrat einer Verlängerung des Pachtvertrags um weitere 10 Jahre zu. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft vor Gericht die Aufhebung des Verlängerungsbeschlusses und die Kündigung des Vertrags. Die Strafverfolgungsbehörden unterlagen in allen drei Instanzen, und der Wirtschaftsgerichtshof fällte am 31. Januar 2023 das endgültige Urteil.
Im Frühjahr 2025 erlangte die Geschichte aufgrund der Stellungnahme der Anwohner erneut öffentliche Aufmerksamkeit. Bewohner eines nahegelegenen Gebäudes befürchteten, dass das geplante Bauvorhaben den Zustand ihrer Wohnanlage verschlimmern könnte. Sie brachten die Risiken mit Problemen in Verbindung, die ihrer Aussage nach nach dem Bau eines anderen Wohnkomplexes in der Nähe aufgetreten waren: Überschwemmungen im Keller, Risse und Setzungen, Schäden am Asphalt und Probleme mit der Entwässerung. Aktivisten machten zudem auf die Ankündigung des Grundstücksverkaufs und die verbreiteten Visualisierungen des Projekts aufmerksam, die zwei 22-stöckige Gebäude und ein mehrstöckiges Parkhaus vorsahen. Das Unternehmen versicherte seinerseits, es gehe lediglich um die geringere Anzahl an Stockwerken.
Vor diesem Hintergrund stellen sich weitere Fragen zur finanziellen Disziplin des Mieters. Im August 2025 gab das Handelsgericht Kiew der Klage des Kiewer Stadtrats gegen die Rolan LLC auf Zahlung rückständiger Mieten für den Zeitraum von Juli 2023 bis Januar 2025 statt. Das Unternehmen beglich einen Teil der Schulden während des Verfahrens, das Gericht ordnete jedoch die Zahlung des Restbetrags an.
Die Polizei konzentriert sich derzeit auf den Sicherheitsaspekt: Angesichts der Erdrutschgefahr und des historischen Status des Gebiets müssen alle Bauvorhaben mit strengen Auflagen und der Umsetzung von Erdrutschschutzmaßnahmen einhergehen. Aus diesem Grund erhielten die Strafverfolgungsbehörden per Gerichtsbeschluss die Genehmigung, das Gelände zu inspizieren und dessen aktuellen Zustand, die tatsächliche Nutzung sowie die Einhaltung der bautechnischen Schutzauflagen zu dokumentieren.

