Am 1. November 2025 traten in der Schweiz neue, strengere Regeln für die Gewährung von vorübergehendem Schutz für ukrainische Flüchtlinge in Kraft. Der Bundesrat beschloss, Bürgern, die direkt aus sieben westlichen Regionen der Ukraine – Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Iwano-Frankiwsk und Tscherniwzi – einreisen, nicht mehr automatisch den S-Status zu gewähren.
Die Schweizer Behörden sind der Ansicht, dass die Lage in diesen Regionen stabil genug ist, um eine sichere Rückkehr zu ermöglichen. Laut der Schweizer Publikation SRF gilt diese Entscheidung nur für Ukrainer, die nach dem 1. November einreisen. Personen mit dem Schutzstatus S behalten alle Rechte – Aufenthaltsrecht, Sozialleistungen und Freizügigkeit.
Gleichzeitig gelten die neuen Regeln nicht für Personen, für die die Rückkehr in die Ukraine aufgrund von Krankheit oder schwierigen Umständen gefährlich oder unmöglich ist.
Laut Vertretern des Bundesrates werden die Neuerungen nur einen kleinen Teil der Ukrainer betreffen. Von den derzeit in der Schweiz lebenden Flüchtlingen stammen nur etwa 10 % aus Regionen, die als sicher gelten.
Das Sekretariat für Migration (SEM) wird weiterhin jeden Fall individuell prüfen. Kann eine Person ihren Schutzbedarf nicht nachweisen, kann ihr der Status verweigert und sie kann sogar abgeschoben werden. Eine Ausweisung ist jedoch nur dann möglich, wenn sie rechtlich und faktisch durchführbar ist.
Die Behörden weisen außerdem darauf hin, dass trotz der Stabilität vor Ort die vollständige Sicherheit einer Rückkehr in die Ukraine noch nicht gewährleistet ist. Daher ist der Staat bereit, Optionen für vorübergehende Unterstützung oder die Erleichterung des Zugangs zum EU-Asylsystem in Betracht zu ziehen.

