Die Berufungskammer des Obersten Antikorruptionsgerichts gab am 15. Oktober der Berufung der Staatsanwaltschaft statt und erteilte die Erlaubnis, ein Sonderermittlungsverfahren gegen den Geschäftsmann Konstantin Zhevago einzuleiten. Die Entscheidung ermöglicht es, die Beweisaufnahme und die Vorbereitung von Prozessmaterial auch in Abwesenheit des Verdächtigen in der Ukraine fortzusetzen.
Zhevago wird beschuldigt, Beamten gemäß Artikel 369 Teil 4 des ukrainischen Strafgesetzbuchs illegale Vorteile gewährt zu haben. Dieser Artikel sieht eine Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren mit Einziehung des Vermögens vor. Den Ermittlungen zufolge betraf die Bestechung den ehemaligen Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs und einzelne Richter.
Im Juli 2024 hatte das Oberste Antikorruptionsgericht Zhevago bereits in Abwesenheit verhaftet und einen Teil seines Eigentums, darunter einen Hubschrauber, beschlagnahmt. Zudem leitete es weitere Strafverfahren gegen den Geschäftsmann ein. Die Ermittlungen verdächtigen ihn außerdem der Beteiligung an einem groß angelegten Pharma-Komplott, das angeblich die Produktion und den Verkauf ukrainischer Medikamente auf dem Gebiet der Russischen Föderation umfasste.
Da sich Konstantin Zhevago seit längerem im Ausland aufhält, ist eine normale Voruntersuchung in seiner Anwesenheit nicht möglich. Daher beantragte die Staatsanwaltschaft ein Sonderverfahren für eine Untersuchung in Abwesenheit. Die Entscheidung der Berufungskammer des Obersten Gerichtshofs gibt den Ermittlern die Möglichkeit, die Unterlagen zu bearbeiten, Zeugen zu laden, Sachverständigengutachten anzuordnen und den Fall für die weitere Verhandlung vorzubereiten.
Die Entscheidung der Berufungskammer stellt kein Urteil dar – die Untersuchung muss alle erforderlichen Verfahrensschritte abschließen, wonach die Fallmaterialien zur Prüfung in der Sache an das Gericht weitergeleitet werden.