Die Staatsanwaltschaft Kiew behauptet, dass dem Haushalt der Hauptstadt Verluste von über einer Milliarde Hrywnja entstanden seien, und wirft der Kiewer Stadtverwaltung vor, die Rückzahlung dieser Gelder absichtlich zu verzögern. Dies teilte der Pressedienst der Staatsanwaltschaft Kiew mit.
Laut Angaben der Behörde hat die Staatsanwaltschaft Kiew im Jahr 2025 bereits 109 Anklagen in Strafverfahren wegen Verstößen von Beamten der Kiewer Stadtverwaltung und Leitern städtischer Unternehmen eingereicht. Der Gesamtschaden in diesen Fällen beläuft sich auf über eine Milliarde Hrywnja.
Allein seit Jahresbeginn wurden 81 Beamte der Kiewer Stadtverwaltung und städtischer Betriebe wegen verdächtiger Machenschaften angezeigt. Der entstandene Schaden beläuft sich auf über 280 Millionen Hrywnja. Zu den typischen Betrugsmaschen zählen laut Ermittlern überteuerte Einkäufe, Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen und Überweisungen für Waren, die die Stadt nie erhalten hat. Darüber hinaus werden Zahlungen für „nicht ausgeführte Reparaturen“, „nicht gepflanzte Blumen“ und andere Arbeiten gemeldet, die nur auf dem Papier existieren, aber aus dem Stadthaushalt finanziert wurden.
Die Staatsanwaltschaft betont, dass die Hauptaufgabe der Ermittlungen nicht nur darin besteht, die Verantwortlichen strafrechtlich zu belangen, sondern auch die Gelder dem Kiewer Haushalt zurückzuerstatten. Nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden müssen die für fiktive Dienstleistungen ausgegebenen Gelder der Stadt erstattet werden.
Laut Staatsanwaltschaft wird dieser Prozess jedoch durch die Haltung der Stadtverwaltung selbst blockiert. Insbesondere weigert sich die Kiewer Stadtverwaltung in einer Reihe von Strafverfahren, sich als Geschädigte anzuerkennen. Dies verzögert das Entschädigungsverfahren oder macht es gänzlich unmöglich, da die Stadt ohne den Status als Geschädigte die Erstattung von Schadensersatz nicht offiziell fordern kann.
Die Strafverfolgungsbehörden führten ein anschauliches Beispiel an: Das städtische Unternehmen „Spetszhitlofond“ hatte im Rahmen eines Strafverfahrens von einem Bauunternehmer eine Entschädigung für entstandene Schäden erhalten, diese Gelder jedoch nicht an den Stadthaushalt weitergeleitet, sondern an den Bauunternehmer zurückgegeben. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet dies als Beispiel dafür, wie der Haushalt die Möglichkeit verliert, Gelder tatsächlich zurückzuzahlen, selbst wenn ein Schaden festgestellt wurde.
Die Staatsanwaltschaft Kiew teilt mit, dass sie ihre Vorgehensweise bei der Bearbeitung solcher Fälle geändert hat. Laut ihren Angaben zeigen die aktualisierten Verfahrensmechanismen bereits erste Erfolge. Einzelheiten sollen in Kürze bekannt gegeben werden.
Es ist wichtig, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt. Bereits 2024 hatte die Staatsanwaltschaft systematische Missstände in den Bereichen Beschaffung, Landschaftsgestaltung, Instandsetzung von Unterkünften, Bau von Verkehrsinfrastruktur und Grünflächenpflege öffentlich gemacht. Damals ging es um Verluste in Höhe von mehreren hundert Millionen Hrywnja und Dutzende beschuldigte Beamte der Kiewer Stadtverwaltung und städtischer Betriebe.
Die Position der Staatsanwaltschaft lässt sich im Grunde auf folgende These reduzieren: Das gestohlene Geld kann an die Stadt zurückgegeben werden, aber dazu muss sich die Stadtverwaltung selbst als Geschädigte anerkennen und eine Entschädigung fordern, anstatt den Ruf untergeordneter Unternehmen zu schützen.
Gleichzeitig hat die Kiewer Stadtverwaltung noch keine öffentliche Stellungnahme zu diesen Aussagen abgegeben.

