Der Oberste Antikorruptionsgerichtshof der Ukraine gab der Klage des SAPO-Staatsanwalts auf Grundlage der Unterlagen der NACP statt und erklärte Vermögenswerte im Wert von 1,64 Millionen Hrywnja, die dem Staatsanwalt einer Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft gehörten, für unbegründet.
Laut NACP erhielt die Staatsanwältin von ihrer Mutter rund 1,95 Millionen Hrywnja als Geschenk zum Kauf einer Wohnung. Eine Analyse der Einnahmen und Ausgaben der Mutter ergab jedoch, dass ein Teil des Geldes, nämlich 1,64 Millionen Hrywnja, nicht legal erworben worden sein konnte.
Aufgrund der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs unterliegen diese Vermögenswerte der Einziehung gemäß Artikel 290 der ukrainischen Zivilprozessordnung. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung des vollständigen Textes Berufung eingelegt werden.
Dieser Fall belegt die Wirksamkeit des Kontrollsystems über den Lebensstil von Beamten und ihren Angehörigen. Die Nationale Agentur zur Korruptionsprävention überwacht aktiv die Rechtmäßigkeit des Vermögenserwerbs und der Finanzeinnahmen.
Die Staatsanwältin und ihre Familie könnten verstärkt ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten. Die Beschlagnahmung von Vermögenswerten dient anderen Amtsträgern als Warnung hinsichtlich der Notwendigkeit transparenter Vermögensangaben.

