Das Verfahren zur Zurückstellung von Arbeitnehmern vor der Mobilisierung ist durch die geltende Gesetzgebung geregelt und erfordert die Erfüllung von Anforderungen sowohl seitens des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Mychajlo Lobunko, Militäranwalt der Kanzlei „Prykhodko und Partner“, sprach in einem Kommentar gegenüber RBC-Ukraine über die wichtigsten Bedingungen und Änderungen im Zurückstellungsmechanismus.
Anforderungen an die Mitarbeiter
Um für eine Reservierung in Frage zu kommen, muss ein Wehrpflichtiger:
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im Militärdienst sein;
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offiziell arbeiten;
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rechtzeitige Aktualisierung personenbezogener Daten über die CCC-, ASC- oder „Reserve+“-Anwendung (Wohnadresse, Kontaktdaten usw.);
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nicht gewollt zu sein.
Manchmal geben Arbeitgeber in Stellenanzeigen an, dass eine Buchung erst einige Monate nach der Einstellung möglich ist. Gesetzlich ist jedoch keine Mindestbeschäftigungsdauer für eine Buchung vorgeschrieben. Erfüllt der Mitarbeiter die Kriterien und hat das Unternehmen einen kritischen Status, kann er sofort nach Arbeitsbeginn gebucht werden.
Änderungen ab Mai 2025
Der aktualisierte Reservierungsmechanismus hat die Möglichkeiten der Unternehmen erweitert. Bei der Berechnung der Quote können nun nicht nur militärisch registrierte Arbeitnehmer berücksichtigt werden, sondern auch bereits mobilisierte Arbeitnehmer, sofern sie offiziell beschäftigt waren.
Dies macht das System flexibler: Auch mobilisierte Arbeitnehmer, die im Arbeitsverhältnis bleiben, beeinflussen die Zahl der Buchungsslots, die das Unternehmen nutzen kann.
Juristen betonen, dass die Einhaltung formaler Anforderungen durch den Arbeitnehmer und die kritische Lage des Arbeitgebers wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Reservierungsabwicklung sind.