Am 3. November kündigte das Ministerium für Sozialpolitik eine neue Phase des Pilotprojekts zur sozialen Grundversorgung an: Alle Haushalte, die die Voraussetzungen erfüllen, können unabhängig von früheren Zahlungen teilnehmen.
Die Grundhilfe ersetzt fünf separate Programme – für Familien mit niedrigem Einkommen, Alleinerziehende, kinderreiche Familien, vorübergehende Unterstützung für Kinder (wenn Eltern den Unterhalt nicht zahlen oder ihr Aufenthaltsort unbekannt ist) sowie Unterstützung für Menschen ohne Rentenanspruch und Menschen mit Behinderungen. Leistungsempfänger können entweder ihre bisherigen Leistungen behalten oder zur Grundhilfe wechseln (im Falle eines Wechsels werden die bisherigen Unterstützungsleistungen eingestellt).
Unterstützung wird nicht gewährt, wenn die Familie erwerbsfähige Erwachsene umfasst, die seit mehr als drei Monaten weder gearbeitet, studiert noch sich bei einem Arbeitsamt gemeldet haben (Ausnahme: Pflege einer Person mit Behinderung oder Erwerbsunfähigkeit). Ablehnungsgründe sind außerdem größere Anschaffungen oder Immobilienerwerbe im Wert von über 100.000 UAH im vergangenen Jahr, Guthaben von über 100.000 UAH auf Konten oder in Anleihen, eine zweite Wohnung/ein zweites Haus (mit bestimmten Ausnahmen) oder der Besitz von mehr als einem Fahrzeug, das jünger als 15 Jahre ist.
Grundlage für die Berechnung sind 4.500 UAH: 100 % für das erste Familienmitglied (Antragsteller), 100 % für jedes Kind unter 18 Jahren und jede Person mit Behinderung der Gruppen I und II, 70 % für jedes weitere erwachsene Familienmitglied. Die Höhe der Unterstützung ergibt sich aus der algebraischen Summe dieser Anteile (unter Berücksichtigung der Programmbedingungen).
Nach dem Plan des Ministeriums für Sozialpolitik soll die Zusammenlegung mehrerer Zahlungen zu einer "Grundzahlung" den Zugang zu Unterstützung vereinfachen, ihn transparenter und zielgerichteter gestalten.

