Die ukrainische Regierung beabsichtigt, die Praxis der wirtschaftlichen Vorbehalte gegenüber der Mobilisierung fortzusetzen, obwohl der genaue Zeitpunkt der Umsetzung dieses Plans ungewiss bleibt. Wie „RBK-Ukraine“ berichtet, könnte die Entscheidung je nach Lage an der Front und Tempo der Mobilisierung Ende 2024 oder Anfang 2025 fallen.
Es ist weiterhin geplant, die Wirtschaftsbuchungen in der Ukraine fortzusetzen, allerdings etwas später – vielleicht Ende 2024 oder Anfang 2025, da die Mobilisierung derzeit im Gange ist. Darüber schreibt „RBK-Ukraine“ unter Berufung auf eigene informierte Quellen.
Quellen zufolge haben die Behörden die Idee einer „wirtschaftlichen Rüstung“ nicht aufgegeben, und der Zeitpunkt der Rückkehr zu diesem Thema wird vom Tempo der Mobilisierung und der Lage an der Front abhängen.
„Bereits im Sommer wurde das Konzept „Kampf oder Arbeit“ angekündigt, sowohl der Präsident als auch der Regierungschef sagten dazu. Seitdem hat sich nichts geändert, das heißt, es gibt eine politische Lösung. Doch nun liegt der Fokus auf der Mobilisierung, da der Feind an der Front weiter vorrückt. Wie stellen Sie sich vor, den mobilisierten Menschen jetzt mitzuteilen, dass eine Reservierungsentscheidung getroffen wurde, bei der Gehälter oder gezahlte Steuern das Kriterium sind?“, sagte einer der Gesprächspartner der Veröffentlichung.
Die Journalisten präzisierten, dass eine der Optionen für die „Wirtschaftsrüstung“ eine monatliche Verlängerung bei Zahlung der entsprechenden Steuern sein könnte. Hier geht es um die Einkommensteuer.
Quellen teilten „RBK-Ukraine“ auch mit, dass der Wirtschaftsvorbehalt sowohl durch die Verabschiedung eines Gesetzes in der Werchowna Rada als auch durch einen Beschluss des Ministerkabinetts umgesetzt werden könne.
Die Autoren des Artikels betonten, dass die Behörden derzeit dazu neigen, diese Norm noch im Parlamentssaal zu verabschieden.
„Es gibt Gesetzesinitiativen, die sind im Parlament registriert, aber es hat noch nicht einmal in erster Lesung eine Abstimmung gegeben.“ Obwohl die Volksabgeordneten natürlich in informeller Kommunikation über die Machbarkeit der Verabschiedung eines Gesetzes diskutieren, das wirtschaftliche Vorbehalte ermöglicht“, heißt es in dem Artikel.