Das ukrainische Wirtschaftsministerium hat die Bedingungen für die Befreiung von der Einberufung durch Arbeitnehmer präzisiert. Laut der Präzisierung muss ein Arbeitnehmer, um Anspruch auf Befreiung zu haben, bestimmte Voraussetzungen erfüllen….
In der Ukraine treten am 1. Dezember aktualisierte Regeln für die Einberufung von Wehrpflichtigen in Kraft. Sie sehen wesentliche Änderungen der Bedingungen für die Gewährung von Aufschüben vor und betreffen sowohl Arbeitnehmer als auch...
Ab dem 1. Dezember 2024 wird in der Ukraine die Rekrutierung von Wehrpflichtigen über die Plattform Diya wieder aufgenommen. Dies wird durch die von der Regierung vorgenommenen Änderungen der Resolution Nr. 76 ermöglicht.
Bis zum 15. November 2024 wurde in der Ukraine eine Überprüfung der als kritisch eingestuften Unternehmen und Organisationen durchgeführt, die ihre Mitarbeiter von der Mobilisierung freistellen können. Überprüfung….
Ab dem 1. Dezember 2024 erfolgt die Personalplanung für Unternehmen mit kritischem Status in der Ukraine ausschließlich über die App „Diya“. Dieser Beschluss wurde vom Ministerkabinett gefasst.