Das Stadtgericht Scheptyzkyj in der Region Lwiw verurteilte Oberleutnant Oleksandr K. wegen Veruntreuung von Geldern beim Kauf von Lastwagen für militärische Zwecke. Die Handlungen des Offiziers wurden als Beihilfe zu einer Straftat eingestuft. Er schloss eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft und erhielt eine zweijährige Dienstbeschränkung mit der Folge, dass 10 % seiner Altersvorsorge an den Staat abgeführt werden mussten.
Wie im Urteil festgestellt, ereigneten sich die Vorfälle im September/Oktober 2024. Der Soldat leistete einem Beamten des staatlichen Sondertransportdienstes ; die entsprechenden Unterlagen werden in einem separaten Verfahren behandelt. Die Ermittlungen ergaben, dass der Zuschlag für das kontrollierte Unternehmen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens sichergestellt wurde.
Es geht um die GmbH „Spets-Kom-Service“, deren Angebot laut Strafverfolgungsbehörden 64 Millionen UAH teurer war als das wirtschaftlich günstigere Angebot eines anderen Teilnehmers. Die Gesamtsumme des Auftrags belief sich auf rund 1,5 Milliarden UAH. Den Ermittlungen zufolge führte diese Entscheidung zu einem Staatsschaden in Höhe von 64 Millionen UAH.
Das Unternehmen „Spets-Kom-Service“ ist in der Region Kiew registriert. Laut öffentlich zugänglichen Quellen sind die Eigentümer Serhij Kalyusch, ein Einwohner der Region Kiew, und Mychajlo Gorodowytsch, ein Einwohner der Region Tscherkassy. Im Zuge der Ermittlungen wurden Verdachtsmomente gegen Beamte der SSST-Verwaltung, Vertreter militärischer Einheiten und Vertreter des Unternehmens geäußert.
Im Februar 2026 befasste sich das Gericht gesondert mit dem Fall des Soldaten und genehmigte die Vereinbarung über ein Geständnis. Die Handlungen von Oleksandr K. fielen unter die Artikel des ukrainischen Strafgesetzbuches, die die Beihilfe zum Amtsmissbrauch unter Strafe stellen. Richter Mykola Novosad prüfte die Akten, genehmigte die Vereinbarung und verhängte das vereinbarte Strafmaß.
Das Urteil besagt, dass der Angeklagte den Schaden freiwillig beglichen und mit den Ermittlungsbehörden kooperiert hat, wodurch weitere Beteiligte des mutmaßlichen Betrugsfalls entlarvt werden konnten. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann noch Berufung eingelegt werden.

