Laut Informationen, die im Amtsblatt für Justiz und Recht veröffentlicht wurden, können im „Gesetz“ Geldstrafen für Steuerhinterzieher vorgesehen sein, die gegen Verwaltungsvorschriften verstoßen.
Laut der Veröffentlichung hat das Ministerkabinett der Ukraine die Resolution Nr. 693 verabschiedet, die die Möglichkeit vorsieht, Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten über das System „Diya“ zu übermitteln und direkt über dasselbe System zu bezahlen.
Zuvor hatte „Diya“ einen solchen Service angekündigt und erklärt, dass es dabei um Fälle von geringfügiger Rowdytum, verspäteter Steuerzahlung, Verstößen gegen die öffentliche Ordnung, Verkehrsregeln oder Handelsvorschriften gehe. Bisher musste man zur Zahlung von Bußgeldern in diesen Fällen persönlich vor Gericht erscheinen, sich anstellen und anschließend zur Bank gehen.
Die Medien gehen jedoch davon aus, dass diese Praxis auch auf CCC-Resolutionen wegen Verstößen gegen die Regeln der Militärregistrierung ausgeweitet werden könnte, die wahrscheinlich nach dem 16. Juli massenhaft erlassen werden, wenn die Frist für die obligatorische Aktualisierung der Militärregistrierungsdaten für Wehrpflichtige abläuft.
Auch Bußgelder für das Ignorieren von Vorladungen, die nicht mit Kampfhandlungen in Zusammenhang stehen, fallen in die Kategorie der Verwaltungsstrafen.
Bislang liegen jedoch noch keine offiziellen Stellungnahmen zu diesem Thema vor.

