Ein Wehrpflichtiger aus der Region Tscherkassy wurde wegen Wehrdienstverweigerung während der Mobilmachung zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, berichtet Glavkom unter Berufung auf Gerichtsakten.
Den Akten zufolge unterzog sich der Angeklagte im März 2023 einer militärärztlichen Untersuchung, die ihn für diensttauglich erklärte. Daraufhin wollten ihm Vertreter des CCC eine Einberufung zum Wehrdienst aushändigen. Er nahm diese jedoch nicht an und erschien nicht zum vereinbarten Termin.
Vor Gericht bekannte sich der Angeklagte teilweise schuldig. Er erklärte, er habe sich aufgrund seines Gesundheitszustandes für den Militärdienst als untauglich betrachtet, was durch das erste Gutachten des medizinischen Untersuchungsausschusses bestätigt worden sei. Das zweite Gutachten des Ausschusses halte er jedoch für gefälscht, da der Arzt die Diagnose unter Druck und ohne Berücksichtigung der medizinischen Untersuchungsergebnisse gestellt habe.
Der Wehrpflichtige berichtete, seit seinem 28. Lebensjahr an Mesatamponitis (einer chronischen Entzündung des Mittelohrs) zu leiden und legte entsprechende Krankenhausentlassungsberichte vor. Die abschließende Beurteilung des LCC ergab jedoch, dass sich sein Hörvermögen (Achtung!) verbessert hatte.
Darüber hinaus stellte der Angeklagte vor Gericht die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit der regionalen Rekrutierungs- und Sozialzentren in Frage und behauptete, das Einheitliche Register enthalte keine Informationen über diese Einrichtungen. Er bezeichnete den Militärdienst unter Vertrag zudem als „Sklaverei“.
Ein anderer Mann äußerte Skepsis gegenüber der Verhängung des Kriegsrechts im Land. Seiner Meinung nach sollten während des Kriegsrechts alle ohne Ausnahme zu den ukrainischen Streitkräften eingezogen werden, doch nun geschehe dies selektiv. Er erklärte, er verstehe nicht, warum gesunde Menschen sterben müssten, und fügte hinzu, er habe „in der Region Donezk nichts mehr zu kämpfen“.

