Die Mobilisierung in der Ukraine geht weiter und die Frage der Aufschiebung vom Militärdienst bleibt äußerst relevant. Im Jahr 2024 könnten einige Kategorien von Bürgern ihre Stundungen verlieren, was bei Wehrpflichtigen Anlass zur Sorge gibt. Anwälte erklären, wer genau Gefahr läuft, ohne Schutz vor der Wehrpflicht zu bleiben.
In einem Kommentar gegenüber UNIAN stellte die Anwältin Tetyana Savchenko fest, dass es derzeit keine offiziellen Aussagen darüber gibt, dass jemand von der Stundung ausgeschlossen werden kann. Obwohl es bereits früher Vorschläge gab, die Stundungen für Studierende und Menschen mit Behinderungen aufzuheben, wurden solche Änderungen noch nicht umgesetzt. Gemäß Artikel 23 des Gesetzes „Über Mobilisierungsschulung und Mobilisierung“ haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf Aufschub aus allgemeinen Gründen.
Es gibt jedoch Kategorien, für die kein Aufschub von der Mobilmachung möglich ist. Eine Stundung wird insbesondere nicht gewährt:
- An Studierende, die im Fern- oder Abendstudium studieren, sowie an Studierende, die eine zweite Hochschulausbildung absolvieren.
- An Eltern mit vielen Kindern, die Unterhaltsschulden haben.
- Wehrpflichtige, die sich um einen Ehemann oder eine Ehefrau mit einer Behinderung der Gruppe 3 kümmern, wenn in der Familie weitere arbeitsfähige Personen vorhanden sind.
- An Alleinerziehende (Vater), wenn der Mutter des Kindes das elterliche Recht nicht entzogen wird.
- Mitarbeiter von Unternehmen und Organisationen des Verteidigungsministeriums.
- Wehrpflichtige, die nach einer wiederholten Wehrärztlichen Kommission (MMC) für diensttauglich befunden wurden.
Es gibt auch mehrere Gründe, aus denen die Stundung widerrufen werden kann. Darunter:
- Ablauf des Aufschubs.
- Wenn der Aufschub die Betreuung eines minderjährigen Kindes betraf, das Kind jedoch das 18. Lebensjahr vollendet hat (wenn das Kind jedoch eine Behinderung hat, bleibt der Aufschub in Kraft).
- Tod der betreuten Person.
- Kündigung eines gebuchten Mitarbeiters.
- Nichteinhaltung der Bedingungen, unter denen die Stundung gewährt wurde.
- Angabe falscher Angaben zur Erlangung eines Aufschubs.
Es wird betont, dass einem Wehrpflichtigen auch dann eine Vorladung zugestellt werden kann, wenn er das Recht auf Aufschub hat, es aber nicht ordnungsgemäß ausgestellt oder nicht verlängert hat. Diese Informationen sind für alle Mobilmachungspflichtigen wichtig, denn die richtige Vorbereitung der Unterlagen kann dazu beitragen, eine Einberufung zu vermeiden.