Die Regierung hat ein Winterhilfsprogramm aufgelegt: Familien mit niedrigem Einkommen, Binnenvertriebene, Menschen mit Behinderungen und andere schutzbedürftige Gruppen erhalten eine Einmalzahlung von 6.500 Hrywnja. Die meisten Zahlungen werden automatisch anhand staatlicher Register berechnet. Wer die Zahlung nicht erhält, muss sich bis zum 19. Dezember an die Rentenkasse wenden oder einen Antrag beim Sozialministerium stellen.
Im November 2025 beginnt die Auszahlung einer einmaligen Leistung im Rahmen des Winterhilfsprogramms – 6.500 UAH pro Person. Die Mittel stammen aus dem Staatshaushalt; das Programm soll voraussichtlich rund 600.000 Bürger erreichen.
Gemäß dem Beschluss des Ministerkabinetts sind folgende Personen die Empfänger der Zahlungen: Kinder unter Vormundschaft; Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien und familienähnlichen Waisenhäusern; vertriebene Kinder mit Behinderungen der Gruppe I; Kinder aus einkommensschwachen Familien; alleinstehende Rentner. Die Zahlung wird für jedes Kind einzeln berechnet.
Die Auszahlung soll automatisch erfolgen für diejenigen, deren Daten bereits in den staatlichen Registern und der Datenbank des Pensionsfonds gespeichert sind. Die Leistungsberechtigten erhalten eine Benachrichtigung über die Gutschrift über die Diya-App oder, falls diese nicht verfügbar ist, per SMS vom Pensionsfonds.
Das Geld darf nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen ausgegeben werden – insbesondere für Medikamente, Kleidung und Schuhe. Bargeldabhebungen vom Konto sind nicht möglich. Werden die Gelder nicht innerhalb des festgelegten Zeitraums verwendet, verfallen sie und werden an die Pensionskasse zurückerstattet.
Was tun, wenn die 6.500 UAH nicht eingegangen sind?
Falls Sie die Unterstützung im November nicht erhalten haben, sind Sie möglicherweise nicht im Register eingetragen oder Ihre Angaben sind unvollständig. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an eine Filiale der Rentenkasse oder stellen Sie bis zum 19. Dezember einen Online-Antrag über die Diya-App. Der Antrag kann in beliebiger Form mit folgenden Pflichtangaben eingereicht werden: vollständiger Name, Wohnanschrift, Passnummer und -seriennummer, Personalausweisnummer und Bankkontonummer. Dieselben Daten müssen auch für das Kind angegeben werden.
Die Adressen der Filialen der Rentenkasse sowie Hinweise zur Antragstellung bei der Diya finden Sie in der Regel auf den offiziellen Webseiten der Rentenkasse und in der Antragsoberfläche. Sollten nach der Antragstellung noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte an die Kontaktstellen der Rentenkasse oder an Ihr örtliches Sozialamt.
Praktische Tipps
– Prüfen Sie in der Diya-App oder in Ihrem persönlichen Konto beim Pensionsfonds, ob Ihre aktuellen Bankdaten hinterlegt sind.
– Falls Sie Kinder haben, stellen Sie sicher, dass deren Daten in den entsprechenden Registern eingetragen sind – die Gutschriften erfolgen für jedes Kind separat.
– Bewahren Sie die Nachricht oder SMS von Diya als Bestätigung der Gutschrift auf.
– Sollten Sie eine Nachricht erhalten haben, das Geld aber nicht gutgeschrieben worden sein, stellen Sie umgehend einen Antrag bei Diya oder kontaktieren Sie Ihre Pensionsfonds-Filiale.
– Planen Sie Ihre Ausgaben unter Berücksichtigung der Einschränkungen: Die Gelder dürfen nur für die angegebenen Kategorien verwendet werden. Überlegen Sie sich daher im Voraus, wofür Sie sie ausgeben möchten.
Das Programm „Winterhilfe“ zielt darauf ab, den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen eine einmalige Unterstützung zu gewähren. Die große Mehrheit der Empfänger muss sich nirgendwo bewerben, aber diejenigen, die die Zahlung nicht automatisch erhalten, sollten sich bis zum 19. Dezember bewerben, um die Hilfe in Anspruch nehmen zu können.

