Die Mobilmachung in der Ukraine im Jahr 2025 ist im Gange, und die Frage der Diensttauglichkeit oder -untauglichkeit bereitet vielen Männern Sorgen. Die ukrainische Gesetzgebung enthält eine klare Liste von Krankheiten und Leiden, die dazu berechtigen, als wehruntauglich oder vorübergehend wehruntauglich eingestuft zu werden.
Wer unterliegt nicht der Mobilisierung?
Das wichtigste Dokument für militärmedizinische Kommissionen ist der Befehl des Verteidigungsministeriums Nr. 402. Er enthält 87 Artikel, die festlegen, welche Krankheiten und körperlichen Zustände Gründe für eine Dienstuntauglichkeit darstellen. Dies können schwere chronische Erkrankungen des Herzens, der Lunge, des Nervensystems, psychische Störungen, onkologische Erkrankungen oder schwerwiegende Defekte des Bewegungsapparates sein.
Die Entscheidung trifft stets die Wehrärztliche Kommission (VLK), die anhand medizinischer Unterlagen den Status des Mannes feststellt:
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geeignet;
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bedingt geeignet (für Heck- oder Nebenaggregate);
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vorübergehende Untauglichkeit (z. B. nach einer Operation oder Verletzung);
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völlig unbrauchbar.
Wichtig: Das Vorhandensein einer Behinderungsgruppe allein bedeutet keine automatische Befreiung von der Mobilisierung. Der VLK beurteilt nicht die Gruppe, sondern den spezifischen Gesundheitszustand. So kann manchmal ein Mann der zweiten Gruppe in die rückwärtigen Einheiten geschickt werden, während er der dritten als untauglich anerkannt wird. Menschen der ersten Behinderungsgruppe werden meist nicht in die Armee aufgenommen.
Eine Behinderung kann ein Grund für eine Verschiebung sein, die endgültige Entscheidung liegt jedoch weiterhin beim VLK.
So beantragen Sie einen Aufschub
Um einen Aufschub aus gesundheitlichen Gründen zu erhalten, müssen Sie eine ärztliche Untersuchung bestehen. Wenn sich ein Mann kürzlich einer Operation unterzogen hat oder an einer akuten Erkrankung leidet, kann ihm ein Aufschub von mehreren Monaten mit einer obligatorischen Nachuntersuchung gewährt werden.
Anwälte raten, alle medizinischen Dokumente und Atteste aufzubewahren. Sollte die Entscheidung des VLK nicht dem tatsächlichen Gesundheitszustand entsprechen, kann innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden.
Jeder Fall ist individuell. Es hängt alles von der spezifischen Diagnose, dem Grad der Schädigung des Körpers und den Schlussfolgerungen der Ärzte ab. Daher liegt das letzte Wort auch bei Behinderungen oder schwerwiegenden Gesundheitsproblemen beim VLK.