In der Region Tschernihiw hegen die Strafverfolgungsbehörden den Verdacht, dass der stellvertretende Leiter der Bezirksverwaltung, der gleichzeitig auch Bezirksratsmitglied ist, ein beschlagnahmtes Fahrzeug, einen Toyota RAV4, der in ein Strafverfahren im Zusammenhang mit einem schweren Verkehrsunfall verwickelt war, illegal veräußert hat.
Wie die Staatsanwaltschaft der Region Tschernihiw mitteilte, überreichte der Leiter der Staatsanwaltschaft dem Beamten eine Benachrichtigung über den Verdacht gemäß Artikel 388 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Ukraine – Veräußerung von beschlagnahmtem oder der Einziehung unterliegendem Eigentum.
Den Ermittlungen zufolge wurde der Toyota RAV4 auf Beschluss des Untersuchungsrichters des Stadtbezirksgerichts mit einem unmittelbaren Verbot der Veräußerung und Verfügung beschlagnahmt. Die Beschlagnahme erfolgte im Rahmen eines Strafverfahrens wegen eines Verkehrsunfalls, bei dem zwei Minderjährige schwere Körperverletzungen erlitten. Die Handlungen in diesem Fall fallen unter Artikel 286 Absatz 2 des ukrainischen Strafgesetzbuches.
Trotz der gerichtlich auferlegten Auflagen schloss die Beamtin, nachdem sie das Fahrzeug zur Verwahrung übergeben hatte, laut Ermittlungen einen Vertrag über den Verkauf an ihren Sohn für die symbolische Summe von 5.000 Hrywnja ab. Gleichzeitig blieb das Fahrzeug weiterhin in ihrem Gebrauch.
Die Strafverfolgungsbehörden gehen davon aus, dass diese Handlungen vorsätzlich erfolgten und darauf abzielten, die mit der Beschlagnahme von Eigentum verbundenen rechtlichen Konsequenzen zu umgehen. Die Voruntersuchung in diesem Fall wird von Ermittlern der Kriminalabteilung des Polizeipräsidiums des Bezirks Nischyn im Hauptpolizeipräsidium der Region Tschernihiw durchgeführt.
Die Frage nach weiteren Verfahrensschritten sowie die rechtliche Beurteilung der Rolle anderer Personen, die möglicherweise an der Veräußerung des beschlagnahmten Eigentums beteiligt waren, werden derzeit geklärt.

