Das dem Stadtrat von Dnipro gehörende Versorgungsunternehmen Dnipro Metro geriet ins Zentrum eines Skandals, nachdem es einen Vertrag im Wert von fast drei Millionen UAH mit einem Unternehmen abgeschlossen hatte, das zuvor vom Antimonopolkomitee der Ukraine wegen Absprachen bei Ausschreibungen bestraft worden war.
Am 30. Juli unterzeichnete die U-Bahn einen Vertrag mit der Luzker GmbH „Avtoprommarket“ über die Lieferung von Ersatzteilen für U-Bahn-Rolltreppen im Wert von 2.974.618 UAH. Das Unternehmen war der einzige Teilnehmer an der Ausschreibung und reduzierte den Preis um lediglich 400 UAH gegenüber den erwarteten Kosten. Der Kunde stellte keine Verstöße in der Dokumentation fest und erkannte das Angebot als Gewinner an.
Im Mai 2025 befand das ukrainische Antimonopolkomitee Avtoprommarket jedoch der Absprachen bei der Ukrenergo-Ausschreibung für schuldig. Das Unternehmen wurde mit einer Geldstrafe von 68.000 UAH belegt und für drei Jahre von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen. Diese Entscheidung sollte das Unternehmen von der Teilnahme an Haushaltsausschreibungen ausschließen.
Trotzdem schloss „Dniprovskyi Metro“ eine Vereinbarung mit dem Verletzer. Die für die Beschaffung zuständige Vertreterin von KP, Oksana Dragun, reagierte nicht auf Anrufe von NGL.media-Journalisten. Experten betonen: Der verantwortliche Käufer war verpflichtet, das Angebot des verschwörerischen Unternehmens abzulehnen. Die Missachtung der Auflagen sieht eine Geldstrafe von 25,5 Tausend UAH vor (Artikel 164-14 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten).
Inhaber der Avtoprommarket LLC ist seit Juli 2024 der in Krementschuk lebende Andriy Gruba. Bis 2019 arbeitete er als Ermittler bei der örtlichen Polizei und ist heute Rechtsanwalt. Gruba hat wiederholt versucht, in die Staatsanwaltschaft des Bezirks Krementschuk einzudringen, jedoch ohne Erfolg. Er besitzt außerdem mehrere andere Unternehmen.
Diese Geschichte wirft Fragen zur Transparenz der Auftragsvergabe und zur persönlichen Verantwortung von Beamten auf, die die Unterzeichnung eines Vertrags mit einem Unternehmen zugelassen haben, dem die Teilnahme an Ausschreibungen offiziell untersagt war.