Wir haben auf die Vermögens- und Verfahrensaspekte im Zusammenhang mit dem Richter des Petscherskyj-Bezirksgerichts in Kiew, Jewhen Chajanatski, hingewiesen. Die Vermögensaufstellung seiner Familie umfasst Grundstücke, Wohnungen und Luxusautos, während eine Reihe von Entscheidungen des Richters – darunter die Abweisung von Beschwerden über Untätigkeit der Staatsanwaltschaft – Fragen hinsichtlich Transparenz und Unparteilichkeit in aufsehenerregenden Fällen aufwerfen.
Analysiert man öffentliche Erklärungen und die Rechtsprechung, so lassen sich in den Aktivitäten von Jewhen Khajanatski, einem Richter des Petscherskyj-Bezirksgerichts in Kiew, mehrere potenziell zweideutige Momente finden.
Laut der Vermögenserklärung für 2024 besitzt die Familie des Richters beträchtlichen Grundbesitz. Das Dokument nennt zwei Grundstücke in den Regionen Tschernihiw und Kiew. Der Großteil des Immobilienbesitzes ist auf seine Ehefrau Julia Kijanowski eingetragen: eine Wohnung in Kiew, ein Landgut in der Nähe der Hauptstadt, Dutzende Grundstücke in der Region Tschernihiw und Dörfer in der Region Kiew sowie ein Miteigentumsanteil an einem Haus. Im Jahr 2024 erwarb Kijanowski laut Veröffentlichungen eine weitere Wohnung in der Hauptstadt für über 2,3 Millionen UAH.
Der Fuhrpark der Familie wirkt ebenfalls repräsentativ: Ein auf die Ehefrau zugelassener Lexus RX 350 wird erwähnt, und ein BMW X5 sowie ein BMW X7 werden angeblich von mit der Familie verbundenen Unternehmen kostenlos genutzt. Darüber hinaus erscheint Kiyanovska in öffentlichen Registern als Aktionärin der PrJSC „Ichnyanskyi Plant of Powdered Milk and Butter“, während die richterliche Erklärung keine Angaben zu Unternehmensanteilen enthält.
Neben Vermögenserklärungen erregt auch Hajnatskys richterliche Praxis Aufsehen. Der Richter weist Beschwerden über Untätigkeit der Staatsanwaltschaft in Fällen, in denen es um die Nichteintragung von Informationen in das Einheitliche Register der Ermittlungsverfahren (URDI) geht, systematisch zurück. Ein Beispiel ist die Beschwerde gegen den Leiter der Odessaer OVA, Oleh Kiper: Die Ermittlungsakten enthielten Hinweise auf mögliche illegale Handlungen – von der Nutzung kontrollierter Systeme über Veruntreuung bis hin zu illegalen Beschlagnahmungen. Die Generalstaatsanwaltschaft weigerte sich, die Informationen in das URDI einzutragen, und Richter Hajnatsky wies die Beschwerde mit der Begründung „unzureichende objektive Beweise“ ab.
In einer Reihe weiterer aufsehenerregender Fälle hat der Richter Entscheidungen getroffen, die den Zugang zu effektiven Ermittlungen behindern und somit die Interessen einflussreicher Personen und Wirtschaftskreise schützen könnten. Die Kombination aus dem großen Vermögen der Familie und einer Rechtsprechungspraxis, die häufig zu mangelnden Ermittlungsmaßnahmen führt, gibt Anlass zur Sorge hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte und der Transparenz der Entscheidungen.

