Das Außenministerium hat klargestellt, wann Männer im Wehrpflichtalter wieder konsularische Dienste in Anspruch nehmen können

Für alle Männer im Ausland ist es wichtig, über aktuelle Informationen zur Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen beim TCC informiert zu sein. Das Außenministerium stellte klar, dass die Erbringung konsularischer Dienstleistungen für Männer im Wehrpflichtalter vorübergehend ausgesetzt wurde. Nach Inkrafttreten des Mobilisierungsgesetzes können sie jedoch die erforderlichen Dokumente erhalten. Diese Informationen werden auf der Website des Außenministeriums veröffentlicht.

Seit dem 24. April haben ukrainische Diplomaten die Anträge auf konsularische Unterstützung für Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren vorübergehend ausgesetzt. Zu den derzeit zulässigen konsularischen Dienstleistungen gehört auch die Bearbeitung von Dokumenten, die für die Rückkehr in die Ukraine erforderlich sind.

Der Klarstellung zufolge handelt es sich bei der Aussetzung der konsularischen Dienste um eine vorübergehende Maßnahme, die zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der militärischen Registrierung von Männern im Mobilisierungsalter erforderlich ist.

Das Ministerium fügt hinzu, dass die diplomatischen Vertretungen die bis zum 23. April eingereichten Anträge vollständig prüfen und bearbeiten werden. Die Beschränkung wurde aufgrund einer möglichen Überschreitung der Frist für die Prüfung von Anträgen vor dem Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes eingeführt.

„Wir versuchen, die Bürger vor Situationen zu schützen, in denen die Bereitstellung von Dienstleistungen nicht möglich ist“, betont das Ministerium.

Nach dem 18. Mai haben Männer im Wehrpflichtalter, die ihre militärischen Registrierungsdaten beim TCC aktualisiert haben, wieder Zugang zu konsularischen Diensten. Der Mechanismus zur Aktualisierung personenbezogener Daten von Männern, die sich im Ausland aufhalten, wird derzeit entwickelt.

Der Chef des Außenministeriums der Ukraine, Dmytro Kuleba, reagierte auf die Information über die Beendigung des Dienstes für Wehrpflichtige. Er betonte, dass ein Aufenthalt im Ausland einen Bürger nicht von seinen Pflichten gegenüber dem Vaterland entbindet und erinnerte an die Notwendigkeit, die personenbezogenen Daten im TCC vor der Verabschiedung neuer Mobilisierungsgesetze zu aktualisieren.

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