Neue Regeln für die Online-Beantragung von Stundungen

Neue Regelungen zur Erteilung und Verlängerung von Aufschüben vom Wehrdienst während der Mobilmachung traten am 1. November 2025 in Kraft. Die Änderungen wurden vom Verteidigungsministerium initiiert und von der Regierung unterstützt und zielen darauf ab, die Belastung der Mitarbeiter der territorialen Rekrutierungs- und Sozialbetreuungszentren (TCK und SP) zu verringern.

Die automatische Verlängerung von Zahlungsaufschüben ist nun für Personen möglich, deren Daten in staatlichen Registern verifiziert sind oder sich im Laufe der Zeit nicht ändern. Die Bearbeitung erfolgt hauptsächlich über die Reserve+-Anwendung, Sie können aber auch offline einen Antrag über das ASC stellen.

Folgende Personen können online über Reserve+ eine Stundung beantragen:

  • Menschen mit Behinderungen;

  • vorübergehend nicht betriebsbereit (wenn eine elektronische Auflösung des VLK erfolgt);

  • Eltern eines Kindes mit einer Behinderung;

  • Eltern eines erwachsenen Kindes mit einer Behinderung der Gruppen I–II;

  • diejenigen, deren Ehepartner eine Behinderung der Gruppen I–II hat;

  • Eltern von drei oder mehr Kindern;

  • Studenten und Angestellte von Hochschulen und Berufsschulen;

  • Militärangehöriger mit Kind.

Für diejenigen, die die Anwendung nicht nutzen können oder deren Aufschubarten in Reserve+ noch nicht verfügbar sind, kann ein Antrag bei jeder ASN eingereicht werden. Dies gilt für Vormünder, Betreuer, Adoptiveltern, Personen, die schwer kranke Familienmitglieder pflegen, Lehrer und Wissenschaftler sowie Militärangehörige, Angehörige von Verstorbenen oder Helden der Ukraine.

Sie müssen Ihren Reisepass, Ihre Personalausweisnummer (RNOKPP) und die erforderlichen Dokumente je nach Art der Verschiebung zum ASC mitbringen. Der Sachbearbeiter leitet den Antrag über das Diya-Portal an das CCC weiter. Anschließend informiert Sie das ASC telefonisch über das Ergebnis. Das Dokument kann im ASC oder über Reserve+ und das Diya-Portal ausgedruckt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Antrag persönlich eingereicht werden muss und nicht von einem Vertreter gestellt werden kann. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zur Ablehnung führen. Eine Antragstellung in Papierform aus dem Ausland ist nicht möglich.

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