Ab sofort können Männer im wehrpflichtigen Alter keine konsularischen Dienstleistungen mehr in Anspruch nehmen. Stattdessen haben sie lediglich die Möglichkeit, Dokumente für die Rückkehr in die Ukraine auszustellen. Laut dem vom Ersten Stellvertretenden Außenminister Andrii Sybiga unterzeichneten Brief werden alle Konsulate der Ukraine ab dem 23. April ihre Dienstleistungen für Männer im Wehrpflichtalter einstellen. Diese Entscheidung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes der Ukraine „Über die Rechtsordnung des Kriegsrechts“ im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine getroffen.
In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Aussetzung konsularischer Maßnahmen für Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren gilt, um die militärische Registrierung und soziale Unterstützung sicherzustellen. Diese Entscheidung bleibt in Kraft, bis weitere Klarstellungen zur Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes zur Stärkung der Mobilisierung vorliegen, das im Mai in Kraft treten wird.
Die Bestimmungen 6 und 16 des Gesetzes sehen eine besondere Ein- und Ausreiseregelung, Beschränkungen der Freizügigkeit von Bürgern, Ausländern und Staatenlosen sowie den Verkehr von Fahrzeugen vor. Darüber hinaus schränken sie den Wohnsitzwechsel ohne Erlaubnis von Militärbehörden oder Nachrichtendiensten sowie die Ableistung von Zivildiensten ein.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass in Zukunft in Konsulaten nur noch Dokumente für die Rückkehr in die Ukraine ausgestellt werden können.