Das Bezirksgericht Mostyskyi in der Region Lwiw verurteilte einen Angehörigen des staatlichen Grenzschutzdienstes wegen Verstoßes gegen die Dienstvorschriften während des Kriegsrechts. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von mindestens 17.000 Hrywnja, weil er seinen Dienstort ohne Genehmigung verlassen und dadurch die Grenze illegal überschritten hatte.
Dies ist ein Urteil im Fall Nr. 448/2117/25. Das Gericht befasste sich mit den Umständen des Vorfalls, der sich am 20. August 2025 auf dem Gelände der Grenzschutzbehörde im Verwaltungsgebäude Schegynivska im Bezirk Jaworiw ereignete. Der Soldat war als Bediener spezieller technischer Geräte tätig, verließ jedoch während seiner Schicht seinen Posten, um die Toilette aufzusuchen.
In diesem Zeitraum überquerte ein Bürger illegal die Staatsgrenze von der Ukraine nach Polen im Bereich der Grenzmarkierungen 504–505. Der Grenzübertritt wurde später durch Material aus einer offiziellen Untersuchung bestätigt.
Das Gericht stellte fest, dass das Vorgehen des Grenzbeamten gegen Artikel 4 des Disziplinarstatuts der Streitkräfte der Ukraine sowie gegen die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1350-AG vom 31. Mai 2024 verstößt, welche die Organisation des Dienstes und den Einsatz bispektraler Überwachungskameras an der Grenze regelt.
Während des Prozesses gestand der Soldat seine Schuld. In seiner Erklärung gab er an, nur kurz abwesend gewesen zu sein, eigenständig gehandelt zu haben und keine Absicht gehabt zu haben, gegen die Dienstvorschriften zu verstoßen. Das Gericht berücksichtigte seine familiären Verhältnisse – er erzieht drei Kinder – und seinen Gesundheitszustand, betonte jedoch, dass diese Faktoren nicht als mildernde Umstände gelten, da sie im Gesetz nicht ausdrücklich als solche definiert sind.
Das Verfahren umfasste ein Protokoll über die Ordnungswidrigkeit, eine Dienstbeschreibung, schriftliche Erläuterungen, den Abschlussbericht der Dienstuntersuchung und weitere Dokumente. Aufgrund der gesammelten Beweise kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Unterlagen ausreichten, um die Schuld „zweifelsfrei“ festzustellen.
Da der Täter zuvor nicht zur Rechenschaft gezogen worden war, eine mittelmäßige Dienstakte aufwies und keine erschwerenden Umstände vorlagen, verhängte das Gericht die in Teil 2 des Artikels 172-18 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vorgesehene Mindeststrafe – 17.000 UAH.
Die Geldbuße ist innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids zu entrichten. Bei Zahlungsverzug verdoppelt sich die Geldbuße automatisch, und der Vollstreckungsdienst leitet die Zwangsvollstreckung ein.
Zusätzlich zur Geldstrafe verurteilte das Gericht den Soldaten zur Zahlung einer Gerichtsgebühr in Höhe von 605,60 UAH. Gegen das Urteil kann innerhalb von 10 Tagen über das Bezirksgericht Mostyskyi Berufung beim Lwiwer Berufungsgericht eingelegt werden.

