Im April führte das Justizministerium eine Umfrage unter Gefangenen durch, um deren Meinung zur Möglichkeit einer Freilassung durch Abschluss eines Militärdienstvertrags zu ermitteln. Nach Angaben der stellvertretenden Justizministerin Olena Vysotska stimmten mehr als 4,5 Tausend Verurteilte dieser Idee zu. Es ist jedoch anzumerken, dass Häftlinge, die Strafen nach Artikeln des Strafgesetzbuchs verbüßen, die nicht der Mobilisierung unterliegen, nicht an der Umfrage teilgenommen haben. Auch ihre Krankengeschichte wurde nicht berücksichtigt. Das wichtigste Kriterium ist laut Vysotska die Motivation.
Sie wies auch darauf hin, dass das Ministerium zu Beginn des umfassenden Konflikts mehr als tausend Anträge von Sträflingen erhalten habe, die den Wunsch geäußert hätten, sich an den Feindseligkeiten zu beteiligen. Allerdings waren weder das Militär noch das Parlament bereit, ihrer Mobilisierung zuzustimmen. Die Situation änderte sich jedoch im Zuge der seit Ende letzten Jahres laufenden öffentlichen Debatte über Änderungen des Mobilmachungsgesetzes.
Als Reaktion auf die Aussagen des Volksabgeordneten Oleksandr Bakumov, der behauptete, dass mehr als 20.000 Häftlinge in der Ukraine potenziell mobilisiert werden könnten, erklärte Vysotska, dass von dieser Zahl etwa 4.000 Menschen aufgrund sozial gefährlicher Krankheiten wie HIV, Hepatitis und Tuberkulose ausgeschlossen seien. Doch selbst unter den Verbliebenen äußerten nicht alle den Wunsch, sich an Militäreinsätzen zu beteiligen.