Das Ministerkabinett der Ukraine hat eine Gesetzesinitiative vorgelegt, die die Einführung einer Militärabgabe bei der Erstzulassung von Autos im Land vorsieht. Diese Neuerung gilt für alle Neu- und Gebrauchtwagen, die zum ersten Mal in der Ukraine zugelassen werden.
Gemäß dem Regierungsentwurf Nr. 11416, der bereits zur Prüfung durch einen Fachausschuss an die Werchowna Rada weitergeleitet wurde, beträgt die Militärsteuer 15 % des Fahrzeugpreises. Sollte dieser Gesetzesentwurf angenommen werden, könnte dies zu einem Anstieg der Autokosten in der Ukraine um 15 % führen.
Derzeit zahlen Besitzer bei der Anmeldung eines Autos eine Gebühr in Höhe von 3 bis 5 % des Autowertes an die Pensionskasse. Die neue Militärabgabe wird für Käufer von Neu- und Gebrauchtwagen, die zum ersten Mal in der Ukraine zugelassen werden, eine zusätzliche Belastung darstellen.
Für wen gilt die Innovation?
Der Gesetzentwurf betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen, die Autos zulassen. Eine Ausnahme gilt nur für Menschen mit Behinderungen, die gemäß der geltenden Gesetzgebung Autos erhalten.
Die Militärsteuer wird nicht nur auf Neuwagen erhoben, sondern auch auf Gebrauchtwagen, die erstmals in die Ukraine importiert und zuvor nicht im Land zugelassen wurden. Bei internem Weiterverkauf bereits zugelassener Gebrauchtwagen wird die Militärsteuer jedoch nicht erhoben.
Der Gesetzentwurf muss noch zwei Lesungen in der Werchowna Rada durchlaufen, bevor er in Kraft tritt. Nach der Annahme durch das Parlament muss das Dokument vom Präsidenten unterzeichnet und offiziell veröffentlicht werden.