Putin-Anhänger muss sich in Charkiw vor Gericht verantworten

Eine 60-jährige Anhängerin des russischen Präsidenten Wladimir Putin und der sogenannten „Spezialmilitäroperation“ (SVO) muss sich in Charkiw vor Gericht verantworten. Sie verbreitete ihre prorussischen Ansichten aktiv in Kommentaren zu Beiträgen auf Telegram-Kanälen, die die Politik des Kremls propagieren.

Laut der Staatsanwaltschaft der Region Charkiw behauptete die Angeklagte, Charkiw sei eine russische Stadt und die Ukrainer sollten zum russischen Präsidenten beten. Zudem leugnete sie bewaffnete Angriffe Russlands und behauptete, russische Truppen griffen lediglich „militärische Einrichtungen“ an. Ihre Aussagen enthielten abfällige Bemerkungen über ukrainische Patrioten.

Gegen die Frau wurde ein Verfahren gemäß den Bestimmungen des ukrainischen Strafgesetzbuches eingeleitet, die sich auf die Veränderung der Grenzen des ukrainischen Territoriums oder der Staatsgrenze sowie auf die Verbreitung von Material beziehen, das die bewaffnete Aggression Russlands gegen die Ukraine leugnet. Der rechtswidrige Inhalt ihrer Aussagen wurde durch die Ergebnisse einer forensisch-linguistischen Untersuchung bestätigt.

Die Frau befindet sich derzeit in Haft und muss wegen ihrer prorussischen Aktivitäten mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

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