Das Oberste Antikorruptionsgericht gab der Klage der Spezialisierten Antikorruptionsstaatsanwaltschaft statt und beschlagnahmte einen Audi Q7 aus dem Jahr 2023 im Wert von rund 4,2 Millionen UAH zugunsten des Staates. Laut Staatsanwaltschaft wurde das Fahrzeug tatsächlich vom Bürgermeister von Sambora in der Region Lwiw, Jurij Gamar, genutzt, obwohl es in den offiziellen Dokumenten auf seine Tochter Tatjana Moskwjak zugelassen war.
Die Staatsanwaltschaft der SAPO argumentierte, dass weder Gamar noch seine Angehörigen über ausreichend legales Einkommen verfügten, um ein solches Auto zu erwerben, und legte vor Gericht Beweise dafür vor, dass der Bürgermeister das Fahrzeug nach dem Kauf selbst nutzte. Als NABU und SAPO begannen, die Herkunft des Wagens zu überprüfen, versuchten sie laut Ermittlungen, ihn auf einen Dritten umzumelden, um die Spuren des Fahrzeugerwerbs zu verwischen.
Das Gericht schloss sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft an und erklärte das Fahrzeug für illegal, da es sich nicht in Privatbesitz befand. Es wandte den Mechanismus der zivilrechtlichen Einziehung an – ein Instrument, das es dem Staat ermöglicht, Vermögen einzuziehen, das ohne nachgewiesenes legales Einkommen erworben wurde. Laut Urteil geht das Fahrzeug in Staatseigentum über.
Diese Entscheidung löste einen öffentlichen Aufschrei aus und wurde zu einem weiteren Beispiel für den Einsatz von Antikorruptionsmechanismen gegen Amtsträger. Unmittelbar nach der Veröffentlichung lenkten Analysten und Menschenrechtsaktivisten jedoch die Aufmerksamkeit auf Jurij Gamars aktualisierte Erklärung: Darin verzeichnete er den Kauf eines weiteren Audi Q7, der bereits 2025 produziert wird und fast 4,9 Millionen UAH kostet.
Das Vorhandensein eines neuen, teuren Wagens in der Steuererklärung warf weitere Fragen zu den Einkommensquellen und der Transparenz der Ausgaben des Beamten auf. Vertreter öffentlicher Organisationen forderten die Strafverfolgungsbehörden auf, die Umstände des Kaufs des zweiten Audis zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Das Rathaus selbst hatte bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keine offizielle Stellungnahme zu dem neuen Eintrag in der Steuererklärung erhalten.

