Das Sperren einer Zahlungskarte scheint ein einfacher Vorgang zu sein, es ist jedoch wichtig, bestimmte Schritte zu befolgen, um eine Anhäufung von Schulden bei der Bank zu vermeiden. Hier sind einige Empfehlungen, die Ihnen helfen, Ihre Zahlungskarte korrekt abzuschließen und unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
Wenn Sie sich entscheiden, die Zahlungskarte nicht mehr zu verwenden, muss sie geschlossen werden. Es reicht nicht aus, die Karte einfach nicht mehr zu nutzen und damit keine Zahlungen mehr zu tätigen.
Die Nationalbank schreibt darüber.
Banken können für die Führung eines offenen Kontos (Überwachung eines inaktiven Kontos) eine Gebühr erheben. Eine solche Gebühr wird entweder automatisch vom Kartenkonto abgebucht, sofern Guthaben vorhanden ist, oder sie wird als Schuld gegenüber der Bank verbucht.
Denken Sie daran: Auch wenn Ihre Karte kein Guthaben mehr aufweist und die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, funktioniert das Girokonto, mit dem sie verknüpft ist, weiterhin und wird im System der Bank verbucht.
Die Bank kann eine Provision erheben, wenn:
- Sie haben das gesamte Geld von der Karte abgebucht und haben weniger als den von der Bank festgelegten Betrag auf dem Konto;
- Sie geben weniger als einen bestimmten Betrag pro Monat aus, d. h. Sie haben die Nutzung der Karte zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen eingestellt;
- wenn die Service-Kulanzfrist abgelaufen ist.
Wenn Sie keine Karte verwenden, für die eine Servicegebühr anfällt, erhebt die Bank weiterhin eine Gebühr für diesen Service, ohne dass das Konto geschlossen wird, und Sie schulden dies der Bank. Sie müssen die Schulden mit Zinsen zurückzahlen.
Die Zahlungskarte ist immer mit dem Girokonto verknüpft. Wenn Sie die Bank nicht mehr nutzen möchten, schließen Sie das Girokonto. Dies kann in einer Bankfiliale durch Ausstellen eines Kontoauszugs oder aus der Ferne erfolgen – über eine Zahlungs-/Mobilanwendung oder durch einen Anruf beim Contact Center.
So schließen Sie ein Girokonto und schließen den Service bei der Bank ab
Benutzen Sie keine Zahlungskarte – kümmern Sie sich um die Schließung des Kontos.
- Kündigen Sie alle kostenpflichtigen Dienste und regelmäßigen Zahlungen von Ihrem Konto. Zum Beispiel eine Gebühr für SMS-Benachrichtigungen, aufgeschobene Provisionen für Dienstleistungen, regelmäßige Zahlungen für das Aufladen des Mobiltelefons usw. Im Falle einer Abhebung von Geldern für solche Dienstleistungen oder mehr zu Lasten Ihres Kreditlimits kann eine Schuld entstehen.
- Begleichen Sie gegebenenfalls alle Schulden. Erkundigen Sie sich beim Bankmanager, ob bei der Kontoauflösung eine Gebühr erhoben wird. Wenn ja, belassen Sie den erforderlichen Betrag auf dem Konto.
- Informieren Sie die Bank über Ihre Absicht, das Konto zu schließen, und befolgen Sie die von Ihrer Bank festgelegten Verfahren. Einige Institutionen bieten an, das Konto online zu schließen, andere bieten an, mit dem erforderlichen Dokumentenpaket in die Filiale zu kommen. Wenn Ihre Zahlungskarte noch nicht abgelaufen ist, geben Sie sie bei der Bank ab oder befolgen Sie die von der Bank empfohlenen Schritte.
- Warten Sie, bis das Konto geschlossen ist (der Zeitraum wird durch den Vertrag festgelegt). Tatsache ist, dass die Bank prüfen muss, ob gestundete Provisionen oder regelmäßige Zahlungen nicht fällig sind, um das Entstehen von Schulden auf dem Konto zu verhindern.
Lassen Sie sich nach der Schließung des Girokontos von der Bank eine Bescheinigung über die Kontoauflösung bescheinigen, um sich vor möglichen Missverständnissen in der Zukunft (Ansprüche wegen der Begleichung von Kontoschulden) zu schützen.
Wenn Sie für ein Girokonto mehrere Zahlungskarten ausgestellt haben und nur eine davon nicht mehr nutzen möchten, ist eine Auflösung des Girokontos selbst nicht erforderlich. Es reicht aus, die Zahlungskarte zu schließen, die Sie nicht mehr verwenden möchten.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Nationalbank der Ukraine Beschränkungen für Transaktionen mit Währungskarten eingeführt hat. Seit dem 10. September gelten Beschränkungen für den Kauf von Schmuck und Transaktionen mit Immobilien.