Das Gericht in Lemberg verurteilte den verletzten Fußgänger wegen des Verkehrsunfalls zu einer Geldstrafe

Das Bezirksgericht Frankiw in Lemberg erließ eine ungewöhnliche Entscheidung im Fall eines Verkehrsunfalls, der sich am 17. Oktober in der General-Chuprinka-Straße ereignete. In diesem Fall wurde ein Fußgänger, der von einem Bus angefahren wurde, für schuldig befunden.

Gerichtsakten zufolge verstieß der Mann gegen die Verkehrsregeln, indem er die Straße an einem ungeregelten Fußgängerüberweg überquerte. Er kam plötzlich auf die Fahrbahn, ohne für seine Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer zu sorgen. Dadurch wurde der Busfahrer gezwungen, in einer Notbremsung zu bremsen und das Lenkrad zu verdrehen, was dazu führte, dass er einen Fußgänger traf und mechanische Schäden am Fahrzeug verursachte.

Der Fußgänger bekannte sich schuldig und forderte eine milde Strafe. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 850 Griwna sowie Gerichtskosten in Höhe von 605 Griwna.

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