Das Bezirksgericht Petschersk in Kiew unterstützte die Entscheidung, dem Volksabgeordneten Oleksandr Dubinsky eine vorbeugende Maßnahme in Form einer Inhaftierung zu gewähren, und entzog ihm das Recht, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen. Die Sitzung fand am Mittwoch, 27. Dezember, statt.
Dem Urteil des Gerichts zufolge bleibt Dubinsky in der Untersuchungshaftanstalt, während gegen die Entscheidung des Gerichts keine Berufung möglich ist.
Die Anwälte des Volksabgeordneten forderten, die vorbeugende Maßnahme aufgrund der Verschlechterung seines Gesundheitszustands durch einen Hausarrest zu ersetzen. Zuvor hatte Dubinsky behauptet, er sei im Kiewer Untersuchungsgefängnis geschlagen worden, diese Tatsache wurde jedoch von der Polizei nicht bestätigt.
Obwohl der Anwalt die Ergebnisse von Dubinskys ärztlicher Untersuchung vorlegte, darunter gebrochene Rippen und eine Prellung der Brust, entschied das Gericht, ihn in Untersuchungshaft zu behalten.
Der Fall gegen Dubinsky steht im Zusammenhang mit dem Verdacht der Amtsfälschung und der Organisation eines Plans, den Verwandten seiner Frau ins Ausland zu bringen. Dem Volksabgeordneten wurden außerdem Hochverrat und mögliche Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung des russischen Geheimdienstes vorgeworfen.