In Kiew wird einem Beamten der Prozess gemacht: Asarow betrieb den Telegram-Kanal, während er in der Hauptstadt saß

Ein Beamter einer der regionalen Abteilungen der Hauptstadtverwaltung befindet sich unter dem Vorwurf der Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Premierminister der Ukraine und der Organisation von Propagandaaktivitäten in seinem Namen über den Telegram-Kanal in Haft.

Gegen die Frau wurden mehrere schwerwiegende Taten nach dem Strafgesetzbuch der Ukraine angeklagt, für die ihr schwere Strafen drohen. Die Anklage in diesem Fall sei bereits an das Gericht übermittelt worden, berichtete der Pressedienst der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine.

Es ist bekannt, dass der genannte Beamte bereits 2015 mit dem ehemaligen Premierminister der Ukraine zusammenarbeitete und diese Tätigkeit auch nach der umfassenden Invasion der Russischen Föderation in das Territorium der Ukraine und dem Raketenangriff auf die Hauptstadt fortsetzte.

Die Frau betrieb im Auftrag ihres „Chefs“ aktiv soziale Netzwerke und organisierte Propagandaaktivitäten über seinen Telegram-Kanal. Darüber hinaus koordinierte sie antiukrainische Interviews und Kommentare für die russischen Massenmedien.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bereitete sie die antiukrainischen Äußerungen des Ex-Premierministers in ihrem Telegram-Kanal bereits am Tag des Beginns der groß angelegten Invasion vor und illustrierte den Beitrag mit Fotos der Zerstörung der Hauptstadt.

Es ist wichtig anzumerken, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat die Position des Leiters der Organisationsabteilung in einer der Bezirksverwaltungen der Hauptstadt innehatte.

Experten haben die vom ehemaligen Beamten veröffentlichten Inhalte analysiert und einer Prüfung unterzogen. In der Schlussfolgerung heißt es, dass sie die Autorin des Inhalts war, der einen öffentlichen Aufruf zu einer gewaltsamen Änderung des etablierten Verfassungssystems der Ukraine enthielt.

Der Frau wird der Prozess wegen Aufrufen zu gewaltsamer Änderung und zum Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung oder zur Übernahme der Staatsmacht, zum Eingriff in die territoriale Integrität und Unverletzlichkeit der Ukraine sowie zur Rechtfertigung und Anerkennung der bewaffneten Aggression Russlands als legitim gemacht Föderation gegen die Ukraine (Artikel 28, 109, 110, 436-2 des Strafgesetzbuches der Ukraine).

Sie befindet sich derzeit in Untersuchungshaft und wartet auf ihren Prozess.

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