Ukrainer, die sich für die „National Cashback“-Karte registrieren, erklären sich tatsächlich mit der Offenlegung ihrer Zahlungsvorgänge und Bankdaten einverstanden. Gemäß den Vertragsbedingungen erteilen Kunden den Banken die Erlaubnis, Informationen über ihre Zahlungstransaktionen, insbesondere über Girokonten und mögliche zukünftige Konten, an in den Beschlüssen des Ministerkabinetts der Ukraine genannte Dritte weiterzugeben.
Es ist zu beachten, dass für die Gutschrift von Cashback der Zugriff auf Zahlungsdaten erforderlich ist. Laut Aussage des Wirtschaftsministeriums werden diese Informationen nicht gespeichert und nicht weitergegeben, sondern dienen ausschließlich der Berechnung des Cashbacks. Diese Situation wirft jedoch Fragen zur Sicherheit und Transparenz des Prozesses auf.
Der Schutz des Bankgeheimnisses ist zu einem wichtigen Thema in der Gesellschaft geworden, da Ukrainer häufig mit der Notwendigkeit konfrontiert sind, personenbezogene Daten im Austausch für verschiedene Boni oder Rabatte zu übermitteln. Kann eine solche Forderung jedoch als legitim angesehen werden? Wird dies nicht zum Präzedenzfall für einen tieferen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger werden?
Bisher versichern die Behörden, dass diese Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Einige Experten weisen jedoch darauf hin, dass die Öffnung des Zugriffs auf Zahlungsdaten im Falle eines unbefugten Zugriffs oder Missbrauchs von Informationen negative Folgen haben kann.